Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO)
Ziele des Kompetenzzentrums Innovative Beschaffung (KOINNO) sind:
— dauerhafte Stärkung der Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland,
— Erhöhung des Anteils der Beschaffung von Innovationen am Gesamtvolumen des öffentlichen Einkaufs in Deutschland,
— Verbreitung der notwendigen Kenntnisse über eine innovationsorientierte öffentliche Beschaffung,
— Schaffung von Akzeptanz in Bezug auf neue Lösungen,
— Verbesserung der Kommunikation zwischen Anbieterseite, v. a. Start-ups und innovative KMU, und der Nachfrageseite.
Diese Ziele sollen v. a. mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
— zielgruppenorientiertes Informationsangebot,
— Beratung von Beschaffungsstellen bei konkreten Beschaffungsvorhaben,
— Einrichtung eines E-Marktplatzes und
— Präsentation von Best-Practice-Beispielen.
Weitere Informationen zu KOINNO und dem bestehenden Onlineangebot sind unter https://www.koinno-bmwi.de/ zu finden.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
1. Information und Beratung
Förderung der Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung durch Verbreitung von Informationen und Erfahrungen, Beratung und Vernetzung.
Sowohl die Information als auch die Beratung folgen dabei einem Konzept, das die systematische Erschließung und Unterstützung der deutschen Vergabestellen mit Blick auf Aspekte der innovativen öffentlichen Beschaffung sichern soll.
2. Betrieb einer Internetplattform
Betrieb der Internetplattform www.koinno-bmwi.de sowie Pflege und Einstellung aktueller, qualitätsgesicherter Informationen zum Thema „innovative öffentliche Beschaffung“. Die Plattform hat bereits einen sehr umfangreichen Informationskatalog und bietet viele Informationen und Unterstützung für Vergabestellen. Die bisherigen Informationen sollen fortgeführt und laufend um aktuelle Aspekte ergänzt werden. Besonders wichtig sind hierbei Praxisbeispiele, die u. a. aus den Beratungsprojekten akquiriert werden sollen.
Da das KOINNO bisher ausschließlich nachfrageseitig ausgerichtet war, soll die Internetseite zusätzlich um Informationen für innovative KMU und Start-Ups ergänzt werden. An-gestrebt wird eine zweigliedrige Internetseite, die zum einen die Nachfrageseite und zum anderen die Anbieterseite bedient. Die Struktur ist jeweils so anzupassen, dass eine adäquate Ansprache der Zielgruppe erfolgt. Wichtige Informationen für die Anbieterseite sind u. a. Fragen der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen (FAQ/Leitfaden), Best-Prac-tice-Beispiele, Testimonials sowie die Verlinkung zum E-Marktplatz (siehe (3)).
3. Aufbau einer intermediären Plattform (E-Marktplatz)
Zur Verbesserung von Kommunikation und Vernetzung zwischen Nachfrage- und Anbieterseite soll eine Plattform als E-Marktplatz aufgebaut werden.
4. Prüfung und Umsetzung einer Normung/Standardisierung innovativer Vergabeprozesse
Um innovative Vergabeprozesse greifbarer und leichter umsetzbar zu gestalten, sollen sie – wo möglich – in einer Norm bzw. in Standards festgelegt werden. Hierbei ist vom AN zu prüfen, welche Prozesse/Bereiche hierfür geeignet sind. Anschließend ist das jeweilige Normungs-/Standardisierungsverfahren zu starten und zu betreuen.
5. Einrichtung eines Beratungsgremiums
Um sicherzustellen, dass alle Interessen hinreichend adressiert und unterstützt werden, soll ein Kontrollgremium eingerichtet werden, das jährlich die Leistungen des Kompetenzzentrums einschätzt und ggf. notwendige Justierungen unverbindlich anregt.
6. Unterstützung bei der Beantragung europäischer Fördermittel
Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln (Horizon Europe) für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen der innovativen öffentlichen Beschaffung.
7. Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung
Die Pressearbeit des KOINNO soll in Abstimmung mit dem Pressereferat des BMWi verstärkt werden, z. B. durch den Entwurf von Pressemitteilungen/Textbausteinen bzw. durch den Entwurf von Namensartikeln für Fachzeitschriften wie den Behördenspiegel. Der Leitfaden „Impulse für mehr Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen“ ist in Abstimmung mit dem AG zu überarbeiten. Das KOINNO soll proaktiv an nationalen und internationalen Netzwerken zum Thema Beschaffung von Innovationen und Austausch von Informationen mit Experten anderer Länder und der EU-Kommission mitwirken. Das Kompetenzzentrum soll eng mit dem AG zusammenarbeiten, um das Thema sowohl im politischen Raum stärker zu verbreiten und zu verankern als auch durch überregionale Veranstaltungen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rufen.
Die Laufzeit kann einmalig um maximal 24 Monate verlängert werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden maximal die 5 bestplatzierten Bewerber. Die Bildung der Rangfolge errechnet sich aus der erreichten Punktwertung der Wertungskriterien gemäß der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung des Unternehmens/Geschäftsbetriebs bzw. der Tätigkeit (inkl. Mitarbeiterzahl, Hauptsitz und weiterer Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkten) (A)
Für Unternehmer soweit möglich: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist; für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Bewerbungsfrist) erforderlich. (A)
Formfreie Eigenerklärung, dass der Bewerber im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt. (A)
Formfreie Eigenerklärung, dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufgabenfeldern auch künftig durch strukturelle Separierungen ausgeschlossen werden. (Vordruck) (A)
Formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Vordruck) (A)
Nachweis des Vorhandenseins einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Bereitschaft, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen (Vordruck). (A)
Soweit möglich: formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern. Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) vorausgesetzt. Falls nicht ein einzelner Bewerber, sondern eine Bewerbergemeinschaft den Teilnahmeantrag abgibt, können hierfür die durchschnittlichen Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden. (A)
Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. Sofern der Bewerber Subunternehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium. (Vordruck) (A)
Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, sofern zutreffend. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung um ein Ausschlusskriterium. (Vordruck) (A)
Bisherige Erfahrungen/Kenntnisse:
Im Teilnahmeantrag sind auf jeweils max. 3 Seiten (DIN A4, Schriftgröße 12) zu jedem der nachstehend genannten Punkte Ausführungen vorzunehmen.
— Erfahrungen mit dem Projektmanagement (W),
— Kenntnisse in den Bereichen Innovationspolitik, technische Innovationen, Beschaffungswesen, Betriebswirtschaft, öffentliches Haushaltsrecht und europäisches Förderwesen (W),
— Erfahrungen mit der Öffentlichkeitsarbeit (W),
— Erfahrungen mit der Erstellung von Konzepten für Internetseiten sowie für deren Betrieb und Pflege (W),
— Erfahrungen mit der Durchführung von Veranstaltungen (W),
— Erfahrungen mit der Netzwerkbildung mit anderen nationalen und internationalen Institutionen (W).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren. Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung
Der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.bund.de