Fachplanung – technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: X-HPI-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hpi-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung – technische Ausrüstung
Ingenieurleistung, Fachplanung Technische Ausrüstung, (Leistungen gem. HOAI 2013, §§ 53 - 56);
Grundleistungen Leistungsphasen 1-8 (nicht in allen BA).
Heinrich-Pette-Institut
Martinistraße 52
20251 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung
Die Technologieplattform Kleintiermodelle des Heinrich-Pette-Institutes (HPI) Leibniz-Institut für Experimentelle Virologie in Hamburg stellt Infrastruktur und Personal zur Verfügung, um Kleintiermodelle nach den Richtlinien des Tierschutzes, der Gentechnik und der Seuchenhygiene zur virologischen Grundlagen- und Therapieforschung einzusetzen. Die Wettbewerbsfähigkeit des HPI soll durch die Erforschung von neuartigen antiviralen Strategien nachhaltig gesichert werden.
Das HPI möchte durch Modernisierung und Erweiterung der tierexperimentellen Labore, Möglichkeiten erschaffen, um neuartige Kleintiermodelle sowie erweiterte tierexperimentelle Möglichkeiten für den Bereich der LCMV-, Influenza- und/oder HIV-Forschung unter Sicherheitsbedingungen bis zu Stufe 3 zur Therapieforschung unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Tierschutzgesetzes sowie der Gentechnikbehörde einzusetzen.
BA 1-S2 TP-MIA, Haus 2, EG: In Bauabschnitt 1 soll die Herrichtung/Sanierung der Räumlichkeiten der zukünftigen „Technology Platform Microscopy and Image Analysis“ – TP-MIA erfolgen. Die Maßnahmen sind notwendig, da die Räumlichkeiten in Haus 2 (Baujahr 1969) nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen und an die Bedarfe der Technologie-Plattform angepasst werden müssen.
BA 2 – S3 Labore, Haus 3, EG: Die Planungsleistungen für diesen Bauabschnitt wurden bereits in einer europaweiten Ausschreibung mit Zuschlagserteilung vom 13.8.2019 vergeben.
BA 3 – S2/S3*-Labore, Haus 3, 2. OG: In dem Bauabschnitt 3 umfassen die Baumaßnahmen die Ertüchtigung der alten BSL3-Anlage zu Laboren der biologischen Sicherheitsstufe S3**/S2 und um die dringend benötigten Flächen für Forschungsarbeiten unter diesen Sicherheitsbedingungen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
BA 4 – S2/S3**- Labore und Tierhaltung, Haus 3, UG: Die geplante Maßnahme des Bauabschnittes 4 dient der Anpassung der Tierhaltung an geänderte Rechtsvorschriften sowie der Umsetzung von sicheren, effektiven Prozessabläufen und von aktuellen Hygienevorschriften. Das HPI hat entsprechend der Empfehlung zusätzliche personelle Kapazitäten in der Tierhaltung ermöglicht und insbesondere die Stelle eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten geschaffen.
Grundleistungen Leistungsphase (LPH) 1 – LPH 8:
— Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen,
— Anlagengruppe 5: Fernmelde und informationstechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 6: Förderanlagen (nur BA 4),
— Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechn. Anlagen (ohne KGR 474),
— Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation.
Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt geplant:
— Stufe I: LPH 1 und LPH 2,
— Stufe II: LPH. 3 und LPH 4,
— Stufe III: LPH. 5 bis LPH. 7,
— Stufe IV: LPH. 8.
Weitergehende Informationen sind den Teilnahmeunterlagen unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de zu entnehmen.
Verlängerung möglich, je nach Ablauf der gesamten Maßnahme
Optionale Beauftragung der LPH 3-8 in mehreren Stufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), kurze Unternehmensbeschreibung, Nachweis Berufsqualifikation „Beratende Ingenieure“ (gleichwertige Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten werden anerkannt), Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung Mindestlohn gem. § 3 Hamburgisches Vergabegesetz, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. zur Selbstreinigung.
Es ist eine entsprechend ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) inklusive Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug und Nachweis Berufsqualifikation „Beratende Ingenieure“ erforderlich.
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung,
— Bankauskunft über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bewerber und eventuellen Auffälligkeiten,
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
— Mindestdeckungssummen bei einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d. h. 4 Mio. EUR) für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden bei doppelter Jahreshöchstleistung (d. h. 1 Mio. EUR).
— Erfahrungsnachweis durch Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang oder ansonsten den vorliegenden Planungsanforderungen vergleichbare, in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen für S2 und S3** Labore. Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen, werden ebenfalls berücksichtigt. Innerhalb des 3-jährigen bzw. höchstens 5-jährigen Referenzzeitraums können alle Projekte angegeben werden, bei denen im Laufe dieser Zeit vergleichbare Planungsleistungen erbracht wurden. Dies ist von den Bewerbern jeweils durch die Angabe des Leistungszeitraums in den Referenzobjekten nachvollziehbar zu machen. Es kommt nicht darauf an, ob die Projekte selbst bereits baulich errichtet und abgeschlossen sind,
— Vorteilhaft sind Referenzen, bei denen ein Umbau im laufenden Betrieb erfolgt,
— Es sind Ansprechpartner auf Auftraggeberseite mit Kontaktdaten zu benennen. Vorteilhaft sind ferner Referenzen, welche für öffentliche Auftraggeber durchgeführt wurden,
— Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt,
— Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers,
— Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers.
Es ist eine entsprechend ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erforderlich.
— Mindestens eine Referenz für jeweils ein S2 und S3** Labor in den letzten 3 bzw. höchstens 5 Jahren.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Beratende Ingenieure (§ 6 HmbIngG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterkriterien, aus denen sich der technische Wert mit insgesamt 50 % zusammensetzt, lauten wie folgt:
— Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 25 %,
— Verfügbarkeit des Projektleiters und Bauleiters: 15 %,
— Personaleinsatzplan: 10 %.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.