Fachplanung – technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: X-HPI-2021-0001

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hpi-hamburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-HPI-2021-0001
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-HPI-2021-0001
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung bürgerlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung – technische Ausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: X-HPI-2021-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ingenieurleistung, Fachplanung Technische Ausrüstung, (Leistungen gem. HOAI 2013, §§ 53 - 56);

Grundleistungen Leistungsphasen 1-8 (nicht in allen BA).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Heinrich-Pette-Institut

Martinistraße 52

20251 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschreibung der Beschaffung

Die Technologieplattform Kleintiermodelle des Heinrich-Pette-Institutes (HPI) Leibniz-Institut für Experimentelle Virologie in Hamburg stellt Infrastruktur und Personal zur Verfügung, um Kleintiermodelle nach den Richtlinien des Tierschutzes, der Gentechnik und der Seuchenhygiene zur virologischen Grundlagen- und Therapieforschung einzusetzen. Die Wettbewerbsfähigkeit des HPI soll durch die Erforschung von neuartigen antiviralen Strategien nachhaltig gesichert werden.

Das HPI möchte durch Modernisierung und Erweiterung der tierexperimentellen Labore, Möglichkeiten erschaffen, um neuartige Kleintiermodelle sowie erweiterte tierexperimentelle Möglichkeiten für den Bereich der LCMV-, Influenza- und/oder HIV-Forschung unter Sicherheitsbedingungen bis zu Stufe 3 zur Therapieforschung unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Tierschutzgesetzes sowie der Gentechnikbehörde einzusetzen.

BA 1-S2 TP-MIA, Haus 2, EG: In Bauabschnitt 1 soll die Herrichtung/Sanierung der Räumlichkeiten der zukünftigen „Technology Platform Microscopy and Image Analysis“ – TP-MIA erfolgen. Die Maßnahmen sind notwendig, da die Räumlichkeiten in Haus 2 (Baujahr 1969) nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen und an die Bedarfe der Technologie-Plattform angepasst werden müssen.

BA 2 – S3 Labore, Haus 3, EG: Die Planungsleistungen für diesen Bauabschnitt wurden bereits in einer europaweiten Ausschreibung mit Zuschlagserteilung vom 13.8.2019 vergeben.

BA 3 – S2/S3*-Labore, Haus 3, 2. OG: In dem Bauabschnitt 3 umfassen die Baumaßnahmen die Ertüchtigung der alten BSL3-Anlage zu Laboren der biologischen Sicherheitsstufe S3**/S2 und um die dringend benötigten Flächen für Forschungsarbeiten unter diesen Sicherheitsbedingungen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.

BA 4 – S2/S3**- Labore und Tierhaltung, Haus 3, UG: Die geplante Maßnahme des Bauabschnittes 4 dient der Anpassung der Tierhaltung an geänderte Rechtsvorschriften sowie der Umsetzung von sicheren, effektiven Prozessabläufen und von aktuellen Hygienevorschriften. Das HPI hat entsprechend der Empfehlung zusätzliche personelle Kapazitäten in der Tierhaltung ermöglicht und insbesondere die Stelle eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten geschaffen.

Grundleistungen Leistungsphase (LPH) 1 – LPH 8:

— Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,

— Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,

— Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,

— Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen,

— Anlagengruppe 5: Fernmelde und informationstechnische Anlagen,

— Anlagengruppe 6: Förderanlagen (nur BA 4),

— Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechn. Anlagen (ohne KGR 474),

— Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation.

Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt geplant:

— Stufe I: LPH 1 und LPH 2,

— Stufe II: LPH. 3 und LPH 4,

— Stufe III: LPH. 5 bis LPH. 7,

— Stufe IV: LPH. 8.

Weitergehende Informationen sind den Teilnahmeunterlagen unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung möglich, je nach Ablauf der gesamten Maßnahme

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Beauftragung der LPH 3-8 in mehreren Stufen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), kurze Unternehmensbeschreibung, Nachweis Berufsqualifikation „Beratende Ingenieure“ (gleichwertige Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten werden anerkannt), Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung Mindestlohn gem. § 3 Hamburgisches Vergabegesetz, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. zur Selbstreinigung.

Es ist eine entsprechend ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) inklusive Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug und Nachweis Berufsqualifikation „Beratende Ingenieure“ erforderlich.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung,

— Bankauskunft über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bewerber und eventuellen Auffälligkeiten,

— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Mindestdeckungssummen bei einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d. h. 4 Mio. EUR) für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden bei doppelter Jahreshöchstleistung (d. h. 1 Mio. EUR).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Erfahrungsnachweis durch Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang oder ansonsten den vorliegenden Planungsanforderungen vergleichbare, in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen für S2 und S3** Labore. Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen, werden ebenfalls berücksichtigt. Innerhalb des 3-jährigen bzw. höchstens 5-jährigen Referenzzeitraums können alle Projekte angegeben werden, bei denen im Laufe dieser Zeit vergleichbare Planungsleistungen erbracht wurden. Dies ist von den Bewerbern jeweils durch die Angabe des Leistungszeitraums in den Referenzobjekten nachvollziehbar zu machen. Es kommt nicht darauf an, ob die Projekte selbst bereits baulich errichtet und abgeschlossen sind,

— Vorteilhaft sind Referenzen, bei denen ein Umbau im laufenden Betrieb erfolgt,

— Es sind Ansprechpartner auf Auftraggeberseite mit Kontaktdaten zu benennen. Vorteilhaft sind ferner Referenzen, welche für öffentliche Auftraggeber durchgeführt wurden,

— Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt,

— Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers,

— Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers.

Es ist eine entsprechend ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erforderlich.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Mindestens eine Referenz für jeweils ein S2 und S3** Labor in den letzten 3 bzw. höchstens 5 Jahren.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Beratende Ingenieure (§ 6 HmbIngG)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/03/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Unterkriterien, aus denen sich der technische Wert mit insgesamt 50 % zusammensetzt, lauten wie folgt:

— Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 25 %,

— Verfügbarkeit des Projektleiters und Bauleiters: 15 %,

— Personaleinsatzplan: 10 %.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2021