Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn — VOEK 322-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 322-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn — VOEK 322-20
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen.
Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben.
Los 1:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Einfachbesetzung von 7.00 bis 7.30 Uhr,
— 2-fachbesetzung von 7.30 bis 14.00 Uhr,
— 1-fachbesetzung von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 20 und 24,
— Konferenz- und Sitzungsservice,
— Sonstige Servicedienstleistungen / Sonderveranstaltungen.
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein.
Los 2:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Zweifachbesetzung von 7.00 bis 10.00 Uhr,
— Dreifachbesetzung von 10.00 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 15.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 2, 10, 12, 14, 25, 27,
— Konferenz- und Sitzungsservice,
— Sonstige Servicedienstleistungen / Sonderveranstaltungen.
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn_Los 1 BMAS
Rochusstraße 1
in 53123 Bonn
Siehe II.1.4).
Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn_Los 2 BMEL
Rochusstraße 1
in 53123 Bonn
Siehe II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn_Los 1 BMAS
Ort: 53127 Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn_Los 2 BMEL
Ort: 53127 Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Termine sind vorab zu vereinbaren. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 23.11.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12:00 Uhr,
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de