1. Auftragsänderung zum Verfahren „Übersetzungsleistungen zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung“ Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/882-I

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

1. Auftragsänderung zum Verfahren „Übersetzungsleistungen zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung“

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/882-I
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79530000 Übersetzungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übersetzungsleistungen zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen hat das BSH als Grundlage für die Ausschreibung der Flächen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) einerseits Untersuchungen u. a. der Meeresumwelt, des Baugrunds und der Schifffahrt durchzuführen, andererseits die Eignung der Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See zu prüfen und ggf. festzustellen.

Im Rahmen der genannten Untersuchungen wurde ein Fachgutachten zur verkehrlich-schifffahrtspolizeilichen Eignung der zu untersuchenden Flächen erstellt.

Im Rahmen der Eignungsprüfung ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) für die Flächen durchzuführen. Können die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen auf einer Fläche erhebliche Umweltauswirkungen in einem anderen Staat haben, ist eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur SUP durchzuführen. Aktuell muss das BSH für die Flächen N-3.7 und N-3.8 in der deutschen AWZ der Nordsee und die Fläche O-1.3 in der deutschen AWZ der Ostsee eine grenzüberschreitende Beteiligung durchführen. Für die Flächen N-3.7 und N-3.8 sollen Dänemark und die Niederlande, für die Fläche O-1.3 Dänemark, Polen und Schweden grenzüberschreitend jeweils beteiligt werden.

Zur Beteiligung hat das BSH an den anderen Staat zunächst Entwurfsdokumente in einer Amtssprache des anderen Staates zu übermitteln und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Stellungnahmen werden in einer Amtssprache des anderen Staates abgegeben. Die Entscheidung ist zum Abschluss des Verfahrens ebenfalls in einer Amtssprache des anderen Staates zu übermitteln. Mit Ausnahme von Polen werden die anderen Staaten teilweise mit zusammenfassenden Entwurfsdokumenten beteiligt. Aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Polen soll Polen mit vollständigen Übersetzungen der Entwurfsdokumente beteiligt werden.

Zudem sollen der BNetzA für die Ausschreibung englische Übersetzungen aller Dokumente der Voruntersuchung und der finalen Dokumente der Eignungsprüfung zur Verfügung gestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um die 1. Auftragsänderung zu einer Öffentlichen Ausschreibung aus dem Jahr 2020. Gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.

Der Umfang der Öffentlichen Ausschreibung wurde nach intensivem Studium typverwandter Verfahren und im Rahmen der gebotenen Sorgfalt abgeschätzt. Eine präzisere Schätzung war dabei nicht möglich, da in dem Verfahren Stellungnahmen und Änderungsbedarfe von externen Beteiligten eingeholt und übersetzt werden müssen. Vorkenntnisse über den genauen Umfang der Stellungnahmen und Änderungsbedarfe durch Altverfahren lagen gerade nicht vor. Aus diesem Grund war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar, dass der vom Fachbereich geschätzte Bedarf für die beiden Arbeitspakete so deutlich überstiegen werden würde.

Bei der Auftragsänderung handelt es sich lediglich um eine Mengenänderung in 2 der Arbeitspakete. Somit bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.

Da die Umstände aufgrund derer die Auftragsänderung erforderlich geworden ist, nicht im Rahmen der Sorgfaltspflicht des öffentlichen Auftraggebers vorhersehbar gewesen sind, sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und die Änderung nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes beträgt, sind alle Tatbestandsmerkmale des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB erfüllt.

Entsprechend der Vorgaben aus § 132 Abs. 5 GWB sind Auftragsänderungen nach Absatz 2 S. 1 Nr. 2 und 3 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen. Um diesem Erfordernis mittels einer Ex-Post Bekanntmachung Genüge zu tun, ist vorab ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im System anzulegen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0800Z12-1114/002/882-I
Bezeichnung des Auftrags:

1. Auftragsänderung zum Verfahren „Übersetzungsleistungen zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung“.

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2021