1. Auftragsänderung zum Verfahren „Übersetzungsleistungen zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung“ Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/882-I
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
1. Auftragsänderung zum Verfahren „Übersetzungsleistungen zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung“
Übersetzungsleistungen zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung.
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen hat das BSH als Grundlage für die Ausschreibung der Flächen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) einerseits Untersuchungen u. a. der Meeresumwelt, des Baugrunds und der Schifffahrt durchzuführen, andererseits die Eignung der Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See zu prüfen und ggf. festzustellen.
Im Rahmen der genannten Untersuchungen wurde ein Fachgutachten zur verkehrlich-schifffahrtspolizeilichen Eignung der zu untersuchenden Flächen erstellt.
Im Rahmen der Eignungsprüfung ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) für die Flächen durchzuführen. Können die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen auf einer Fläche erhebliche Umweltauswirkungen in einem anderen Staat haben, ist eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur SUP durchzuführen. Aktuell muss das BSH für die Flächen N-3.7 und N-3.8 in der deutschen AWZ der Nordsee und die Fläche O-1.3 in der deutschen AWZ der Ostsee eine grenzüberschreitende Beteiligung durchführen. Für die Flächen N-3.7 und N-3.8 sollen Dänemark und die Niederlande, für die Fläche O-1.3 Dänemark, Polen und Schweden grenzüberschreitend jeweils beteiligt werden.
Zur Beteiligung hat das BSH an den anderen Staat zunächst Entwurfsdokumente in einer Amtssprache des anderen Staates zu übermitteln und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Stellungnahmen werden in einer Amtssprache des anderen Staates abgegeben. Die Entscheidung ist zum Abschluss des Verfahrens ebenfalls in einer Amtssprache des anderen Staates zu übermitteln. Mit Ausnahme von Polen werden die anderen Staaten teilweise mit zusammenfassenden Entwurfsdokumenten beteiligt. Aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Polen soll Polen mit vollständigen Übersetzungen der Entwurfsdokumente beteiligt werden.
Zudem sollen der BNetzA für die Ausschreibung englische Übersetzungen aller Dokumente der Voruntersuchung und der finalen Dokumente der Eignungsprüfung zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um die 1. Auftragsänderung zu einer Öffentlichen Ausschreibung aus dem Jahr 2020. Gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Der Umfang der Öffentlichen Ausschreibung wurde nach intensivem Studium typverwandter Verfahren und im Rahmen der gebotenen Sorgfalt abgeschätzt. Eine präzisere Schätzung war dabei nicht möglich, da in dem Verfahren Stellungnahmen und Änderungsbedarfe von externen Beteiligten eingeholt und übersetzt werden müssen. Vorkenntnisse über den genauen Umfang der Stellungnahmen und Änderungsbedarfe durch Altverfahren lagen gerade nicht vor. Aus diesem Grund war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar, dass der vom Fachbereich geschätzte Bedarf für die beiden Arbeitspakete so deutlich überstiegen werden würde.
Bei der Auftragsänderung handelt es sich lediglich um eine Mengenänderung in 2 der Arbeitspakete. Somit bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
Da die Umstände aufgrund derer die Auftragsänderung erforderlich geworden ist, nicht im Rahmen der Sorgfaltspflicht des öffentlichen Auftraggebers vorhersehbar gewesen sind, sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und die Änderung nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes beträgt, sind alle Tatbestandsmerkmale des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB erfüllt.
Entsprechend der Vorgaben aus § 132 Abs. 5 GWB sind Auftragsänderungen nach Absatz 2 S. 1 Nr. 2 und 3 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen. Um diesem Erfordernis mittels einer Ex-Post Bekanntmachung Genüge zu tun, ist vorab ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im System anzulegen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1. Auftragsänderung zum Verfahren „Übersetzungsleistungen zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung“.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland