Lieferung von Bussen mit elektrischem Antrieb
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Bussen mit elektrischem Antrieb
Beschaffung von 12 m Stadtbussen und 18 m Gelenkbussen als Depot- bzw. Opportunity-Charger, dabei sollen die Busse vorwiegend auf dem Betriebshof geladen werden. Diese Busse müssen über folgende Mindestreichweiten verfügen; 12 m-Stadtbus 200 km als Depot-Charger und 200 km als Opportunity-Charger,18 m-Gelenkbus 150 km als Depot-Charger und 150 km als Opportunity-Charger.
Beschaffung von 12 m Stadtbussen und 18 m Gelenkbussen als Depot- bzw. Opportunity-Charger, dabei sollen die Busse vorwiegend auf dem Betriebshof geladen werden. Diese Busse müssen über folgende Mindestreichweiten verfügen; 12 m-Stadtbus 200 km als Depot-Charger und 200 km als Opportunity-Charger, 18 m-Gelenkbus 150 km als Depot-Charger und 150 km als Opportunity-Charger. Bei der Auslegung der Busse ist darauf zu achten, dass eine Klimatisierung in Anlehnung an die VDV-Eco-Kennlinie sicherzustellen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 28 Stk. eCitaro Solo- und Gelenkbus
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind mit den in III.1.9 geforderten Unterlagen bis zum 5.7.2019 an die Anschrift gem. Pkt. I.1 einzureichen. Nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die qualifizierten Bieter zeitnah zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]