Hbf Frankfurt am Main Brandschutztechnische Fachbegleitung – Teilprojekte mit 22 Optionen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49355
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hbf Frankfurt am Main Brandschutztechnische Fachbegleitung – Teilprojekte mit 22 Optionen
Hbf Frankfurt am Main Brandschutztechnische Fachbegleitung – Teilprojekte mit 22 Optionen.
Hbf Frankfurt am Main Brandschutztechnische Fachbegleitung – Teilprojekte mit 22 Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Als Grundlage für diese freie Vergabe dient § 13 Absatz 2 Punkt 5 der Sektorenverordnung.
Als Forderung aus dem Planfeststellungsbeschluss wird für Umbaumaßnahmen im Hbf begleitend eine brandschutztechnische Fachbegleitung benötigt. Die Grundlage für eine solche Fachbegleitung ist das geltende Brandschutzkonzept, dessen Verfasser das lng.-Büro Dr. Portz ist.
Ein alternativer Brandschutzsachverständiger würde insgesamt zeitlich und finanziell einen höheren Aufwand als beim lng.-Büro Dr. Portz bedeuten und vor allem der Einheitlichkeit eines Brandschutz-Gesamtkonzeptes zuwiderlaufen.
Das Eisenbahnbundesamt als auch die Stadt Frankfurt empfehlen dringend, das BSK und somit auch damit einhergehende fachliche Begleitleistungen in einer Hand zu lassen.
Die Voraussetzungen, die in Form von Schreiben erläutert werden, wurden der Vergabeakte beigelegt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hbf Frankfurt am Main Brandschutztechnische Fachbegleitung – Teilprojekte mit 22 Optionen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.