Hausmeisterdienste Referenznummer der Bekanntmachung: Vergebener Auftrag_2020-HMD-01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kita-nordwest.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hausmeisterdienste

Referenznummer der Bekanntmachung: Vergebener Auftrag_2020-HMD-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98341140 Hausmeisterdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hausmeisterdienste für die Objekte der Kindertagesstätten Nordwest Eigenbetrieb von Berlin.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Leistungen:

Hausmeisterdienste für die derzeit 64 Kindertagesstätten in den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf sowie im Einzelfall für die Zentrale.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die in II.1.7) und V.2.4) genannten Werte ([Betrag gelöscht] EUR) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs. 6 VgV verwiesen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDP18

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.

3. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/02/2021