BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40988
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
Hamburg (Sitz PL)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg (Sitz PL)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
NT01 Planung von Überholbahnhöfen, Erforderliche Zusätzliche Leistungen in Lph 2 für die Planung der Varianten 11 und 16.1;
Gegenstand des Vertrags sind die Planungsleistungen der Gewerke KIB, VA, Ausrüstungstechnik, Geologie, Schall & Erschütterung sowie Umwelt. Aus den den Bietern übergebenen Unterlagen zur
Angebotserstellung ging nicht hervor, dass die Planung von Überholbahnhöfen Gegenstand der Planungsleistungen ist. Im Verlauf des Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass die Planung von Überholbahnhöfen, hier in den Varianten 11 und 16.1, erforderlich ist.
Der AN ist beauftragt u. a. mit der Planung der Verkehrsanlagen in den Varianten V11 und V16.1. Die Überholbahnhöfe sind unmittelbarer Bestandteil der Trassierungen in den vorgenannten Varianten. Die Lage der Überholbahnhöfe wurde in mehreren Runden mit den Infrastrukturplanern der DB Netz AG sowie mit den weiteren Teilprojekten in Abschnitt 1 Nord und Abschnitt 1 Süd abgestimmt. Die geforderte Leistung zur Planung der Überholbahnhöfe musste aufgrund Abhängigkeiten zu anderen Teilprojekten bereits begonnen werden. Des Weiteren wäre ein Wechsel des AN für die Planungen der Überholbahnhöfe mit zusätzlichen Abstimmungen im Zusammenhang mit den Planungen der Trassierungen V11/V16.1 verbunden, welche unnötige Zusatzkosten verursacht hätten.