BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40988

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)

Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40988
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg (Sitz PL)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 24/03/2020
Ende: 27/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI40988
Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
24/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/02/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg (Sitz PL)

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 24/03/2020
Ende: 27/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT01 Planung von Überholbahnhöfen, Erforderliche Zusätzliche Leistungen in Lph 2 für die Planung der Varianten 11 und 16.1;

Gegenstand des Vertrags sind die Planungsleistungen der Gewerke KIB, VA, Ausrüstungstechnik, Geologie, Schall & Erschütterung sowie Umwelt. Aus den den Bietern übergebenen Unterlagen zur

Angebotserstellung ging nicht hervor, dass die Planung von Überholbahnhöfen Gegenstand der Planungsleistungen ist. Im Verlauf des Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass die Planung von Überholbahnhöfen, hier in den Varianten 11 und 16.1, erforderlich ist.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der AN ist beauftragt u. a. mit der Planung der Verkehrsanlagen in den Varianten V11 und V16.1. Die Überholbahnhöfe sind unmittelbarer Bestandteil der Trassierungen in den vorgenannten Varianten. Die Lage der Überholbahnhöfe wurde in mehreren Runden mit den Infrastrukturplanern der DB Netz AG sowie mit den weiteren Teilprojekten in Abschnitt 1 Nord und Abschnitt 1 Süd abgestimmt. Die geforderte Leistung zur Planung der Überholbahnhöfe musste aufgrund Abhängigkeiten zu anderen Teilprojekten bereits begonnen werden. Des Weiteren wäre ein Wechsel des AN für die Planungen der Überholbahnhöfe mit zusätzlichen Abstimmungen im Zusammenhang mit den Planungen der Trassierungen V11/V16.1 verbunden, welche unnötige Zusatzkosten verursacht hätten.

VII.2.3)Preiserhöhung