Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Teilfläche des ehem. Joint Headquarter Mönchengladbach (JHQ MG) – VOEK 316-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 316-20

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=375248
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=375248
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Teilfläche des ehem. Joint Headquarter Mönchengladbach (JHQ MG) – VOEK 316-20

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 316-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sicherheitsdienstleistungen sind auf einer Bundesgewerbeliegenschaft (ehemaliges Joint Headquarter, Marlborough Road in 41179 Mönchengladbach) zu erbringen. Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine ca. 234 ha große Fläche mit einer Vielzahl an darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen, die sukzessive zurückgebaut werden sollen. Die Liegenschaft verfügt über keine Einfriedung. Es bestehen vielmehr eine Vielzahl von Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten von außerhalb. Mit Ausnahme der Zufahrten Marlborough Road, B-Gate und C-Gate sind sämtliche von außen kommenden Zufahrtsstraßen für eine Durchfahrt geschlossen.

Es sind die folgenden Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen:

a) Grund- und Bedarfsleistungen im stationären Sicherheitsdienst: Pforten- und Kontrolldienst:

Der AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung und Ihr Vertreter sind für die AG kalendertäglich von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.

Stationärer Sicherheitsdienst Pfortendienst: Der Pfortendienst erfolgt durch den AN in Einfachbesetzung. Das Wachgebäude muss kalendertäglich durchgehend von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (24/7) besetzt werden.

Stationärer Sicherheitsdienst Kontrolldienst: Der Kontrolldienst erfolgt durch den AN in Zweifachbesetzung kalendertäglich durchgehend von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (24/7)

In der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr: 1 Sicherheitsmitarbeiter/-in mit Firmen-Pkw, der auf wechselnden Routen Rundfahrten auf der Liegenschaft ausführt,

In der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr: 1 Sicherheitsmitarbeiter/-in der mit einem geeigneten Fahrrad (Mountainbike) auf wechselnden Routen Rundfahrten und Rundgänge auf der Liegenschaft ausführt,

In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr: 1 Sicherheitsmitarbeiter/-in (Hundeführer/-in) mit Hund für Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben, der Rundgänge auf der Liegenschaft auf wechselnden Routen ausführt.

b) Bedarfsleistungen (kurzfristig erhöhter Personalbedarf): Bedarfsleistungen sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung der AG durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet.

c) Option im stationären Sicherheitsdienst: zusätzlicher Pfortendienst. Die AG kann im Zuge anstehender größerer Bauarbeiten im Pfortendienst dauerhaft eine Einfachbesetzung von montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) in der Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr für einen weiteren Zufahrtsbereich der Liegenschaft schriftlich von dem AN anfordern.

Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges (u.a. Bedarfsleistungen und Option) sind auf insgesamt 20 % des Auftragsvolumens begrenzt.

Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I) und die Leistungsbeschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ehemaliges Joint Headquarter,

Marlborough Road

41179 Mönchengladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Punkt II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/06/2021
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern die AG einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2024, 12.00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.

2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).

2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).

3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,

— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen. Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart: Personenschäden 2,5 Mio. EUR, Sachschäden 2,5 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schäden durch den Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungs- / Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR und Umwelthaftpflichtschäden 2,5 Mio. EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).

5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:

— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,

— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.

Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:

— Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,

— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen,

— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).

Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals:

— Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):

a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Funktion / Tätigkeitszuordnung,

b) Nachweise über die nachfolgend geforderten beruflichen Qualifikationen oder gleichwertig:

Objektleitung: Fachkraft für Schutz und Sicherheit;

Stationärer Sicherheitsdienst Pfortendienst: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, Qualifikation zum Ersthelfer;

Stationärer Sicherheitsdienst Kontrolldienst: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, Qualifikation zum Ersthelfer, KFZ-Führer zusätzlich gültiger Führerschein der Klasse B oder gleichwertig, Hundeführer zusätzlich erfolgreich absolvierte Ausbildung von der IHK oder von einer vom BDSW zertifizierten Sicherheitsfachschule zum Diensthundeführer.

c) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage 3 zum Vertrag),

d) Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),

e) Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),

f) Dokumentation über die Aufklärung des eingesetzten Personals über die aktuell auf der Liegenschaft vorhandenen Gefahrenstellen (vgl. Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung letzter Absatz, Anlage 1 zum Vertrag).

— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt: Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig; Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleitung bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe),

— Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst Pfortendienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt: Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO oder gleichwertig; Qualifikation zum Ersthelfer (die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein, iim Leistungszeitraum ist vom AN dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal seine Qualifikation zum Ersthelfer behält und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besucht und dies der AG nachweist); Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind; Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des Pfortendienstes bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe),

— Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst Kontrolldienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt: Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO oder vergleichbar; Qualifikation zum Ersthelfer (die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein, im Leistungszeitraum ist vom AN dafür Sorge zu tragen, dass das Sicherheitspersonal seine Qualifikation zum Ersthelfer behält und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besucht und dies der AG nachweist); Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des Streifendienstes bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe); KFZ-Führer: zusätzlich gültiger Führerschein der Klasse B oder gleichwertig zum Führen des Firmen-Pkw; Hundeführer: zusätzlich eine erfolgreich absolvierte Ausbildung von der IHK oder von einer vom BDSW zertifizierten Sicherheitsfachschule zum Diensthundeführer (siehe ergänzend Punkt 3.1 der Leistungsbeschreibung, Anlage 1 zum Vertrag),

— Erklärung, dass bei dem Einsatz des Hundes folgende Normen eingehalten werden: Erfüllung der DGUV V23 hinsichtlich des Hundes (§ 12 DGUV V23) sowie bei dessen Haltung und Führung die §§ 13 f. und §§16 f. DGUV V23.

(im Vordruck Anhang II enthalten)

7. Eigenerklärungen zu leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II enthalten):

— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,

— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,

— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.

8. Referenzen:

Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart Stationärer Sicherheitsdienst Pforten- und Streifendienst von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre, wobei mindestens eine Referenz den regelmäßigen Einsatz eines Hundeführers mit Wach-/ Diensthund beinhalten muss, mindestens eine Referenz den Einsatz eines Kfz-Führers im stationären Sicherheitsdienst beinhalten muss und mindestens ein Referenzobjekt mindestens 50 % der Flächengröße des ausgeschriebenen Objektes betragen muss.

Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben / Beschreibungen zu machen: Art und Nutzung des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Größe des Referenzobjektes in ha, Durchschnittlicher jährlicher Leistungsumfang in Euro (eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie mind. 50 % des jährlichen Angebotspreises erreicht), Leistungszeitraum (der bereits erfolgte Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen.), Leistungsart / Auftragsgegenstand, Zur Vergleichbarkeit: Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen inkl. Angabe zum Einsatz von Hundeführern, KfZ-Führern u. ä., Anzahl des eingesetzten Personals nach Tätigkeitsschwerpunkt, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (im Vordruck Anhang II enthalten).

(Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Fortsetzung III.1.3

Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:

9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.

10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/04/2021
Ortszeit: 00:00
Ort:

Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,

— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,

— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,

— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,

— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,

— Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 15.3.2021 bis 19.3.2021 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 12.3.3021. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anhang IX) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren. Die Terminanmeldung muss per E-Mail verbindlich vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der AG bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei der Besichtigung ist zudem zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert,

— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22.3.2021; 12.00 Uhr,

— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,

— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,

— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,

— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,

— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,

— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/02/2021