Leistungen der Bauoberleitung, örtlichen Bauüberwachungen und Leitungskoordinierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_BF Bauüberwachung Straßenbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Bauoberleitung, örtlichen Bauüberwachungen und Leitungskoordinierung
Leistungen der Bauoberleitung, örtlichen Bauüberwachungen und Leitungskoordinierung für öffentliche und private Straßen des Quartiers Buckower Felder in Anlehnung Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 43 HOAI (Anlage 12) und § 47 HOAI (Anlage 13).
Grundstück zwischen Gerlinger Straße – Buckower Damm – Mauerradweg
12353 Berlin
Am südlichen Stadtrand Berlins im Bezirk Neukölln ist auf derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen die Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Wohnen an den Buckower Feldern“ mit ca. 900 Wohnungen, auf insgesamt 11 Baufeldern, geplant. Das Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW), hat mit der Stadt und Land Wohnbautengesellschaft mbH (SuL)hierzu einen städtebaullichen Vertrag abgeschlossen. Hiernach ist die SuL für die Entwicklung der Gesamtmaßnahme (d.h. private Bauflächen, Verkehrs-und Freianlagen sowie öffentliche Verkehrs-, Grün-, und Regenwasserbewirtschaftungsanlagen) als Bauherrin zuständig.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (Lph.) 8 und 9 gem.§ 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13 für die öffentlichen und privaten Verkehrsanlagen und die Regen- und Schmutzwasseranlagen in den Privatstraßen gem. § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 zu beauftragen. Weiterhin werden besondere Leistungen abgefragt (siehe Informationsunterlage T1).
Abhängig von Dauer der Baumaßnahmen
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Mindesteignungsanforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach
Wertung der in folgenden Anlagen, über die Mindeststandards hinausgehenden, Kriterien:
— Anlage T2 zu § 46 (3) Nr. 1 VgV,
— Anlage T3.1 zu § 46 (3) Nr. 2 VgV,
— Anlage T3.2 zu § 46 (3) Nr. 2 VgV,
— Anlage T4 zu § 46 (3) Nr. 6 VgV.
Nach Punktewertung (Summe aller in o. g. Anlagen erzielten Punkte) ergibt sich eine Reihung der eingereichten Teilnahmeanträge. Nur die ersten 5 Bieter werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ist zwischen gleichwertigen Teilnahmeanträgen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb,
— Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer).
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung,
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB,
d) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes,
e) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie ergaben sich Verzögerungen im Gesamtablauf der Maßnahme. Es ist davon auszugehen, dass weitere Verzögerungen pandemiebedingt auftreten werden. Um diese Verzögerungen im Gesamtablauf aufzufangen, wird eine schnellstmögliche Beauftragung angestrebt. Die Art der ausgeschriebenen Leistungen sind wiederkehrende, standardmäßige Leistungen, sodass eine verkürzte Teilnahmefrist vertreten werden kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
5 % Erfüllungs- und Gewährleistungssicherheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]