Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS Klinikum Bremerhaven Mitte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27574
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung
AMEOS Klinikum Bremerhaven Mitte:
Umbau und OP-Erweiterung.
AMEOS Klinikum Bremerhaven Mitte
Wieder Straße 1
27568 Bremerhaven
Für das AMEOS Klinikum Bremerhaven Mitte ist ein Umbau und eine OP-Erweiterung geplant.
Bedarfsnotwendigkeit ergibt sich durch eine abgängige Bausubstanz. Der Gebäudeteil H ist abgängig und muss ersetzt werden. Insbesondere im Bereich der Säle 5 und 6 ist die Bausubstanz veraltet. Zudem ist die Fläche der Säle als völlig unzureichend eingestuft worden, womit eine Sanierung als Maßnahme nicht in Betracht gezogen wird. Zudem können die hygienischen Maßnahmen auf lange Sicht nicht eingehalten werden. Die Erweiterung des Zentral-OP mit Neubau des Gebäudeteils H wird das Leistungsvolumen nachhaltig steigern und somit die Wirtschaftlichkeit verbessern. Darüber hinaus verfolgt die derzeitige Planung prozessuale Verbesserungen durch eine einfachere Ablauforganisation der OP-Struktur zu erzielen. Parallel zu der ausgeschriebenen Planung wird voraussichtlich ein Projekt für die Neueinrichtung der Zentralsterilisation (AEMP) gestartet. Dieses wird separat beauftragt.
Für die Durchführung sind folgende Bauabschnitte erforderlich:
1. Bauabschnitt
Abbruch und Neubau Gebäudeteil H mit der Neuerstellung von drei OP-Sälen und der Mitarbeiterumkleide.
2. Bauabschnitt
Umbau und Sanierung des jetzigen Laffettenlagers und des jetzigen OP 4 mit Erstellung des OP-Lagers.
3. Bauabschnitt
Umbau und Sanierung des jetzigen Umkleide- und Aufwachbereiches sowie Neuerstellung des Aufwachraumes in diesem Bereich.
Eine zeitliche und logistische Abfolge der Bauabschnitte ist noch nicht abschließend fixiert und soll im Rahmen der Konzepterarbeitung durch die teilnehmenden Bieter im Verhandlungsverfahren berücksichtigt werden.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-) Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1 - 3 der Leistungsbilder zunächst als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 4 - 8 werden als 2. Stufe mit separatem Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Es können sowohl einzelne Leistungsbilder als auch alle Leistungsbilder der vg. Stufen gemeinsam oder getrennt voneinander -— entsprechend dem Projekterfordernis — abgerufen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der anschließenden Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AMEOS Klinikum Bremerhaven Mitte: Generalplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Fachplanung Tragwerksplanung
Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)
Medizintechnik
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRDGQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de