Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern (einschließlich Arbeitsheften), sowie die Ausführung der dazugehörigen zulässigen entgeltfreien Dienstleistungen an staatliche(n) Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000122
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern (einschließlich Arbeitsheften), sowie die Ausführung der dazugehörigen zulässigen entgeltfreien Dienstleistungen an staatliche(n) Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG), beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern (einschließlich Arbeitsheften), sowie die Ausführung der dazugehörigen zulässigen entgeltfreien Dienstleistungen an staatliche(n) Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg für den Zeitraum 1.5.2021 bis 30.4.2023, sowie optional bis zum 30.4.2024, bzw. 30.4.2025.
Lieferung von Schulbüchern
Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern (einschließlich Arbeitsheften), sowie die Ausführung der dazugehörigen zulässigen entgeltfreien Dienstleistungen an staatliche(n) Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Optional 2-malige automatische Verlängerung bis zum 30.4.2024, bzw. 30.4.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärungsvordruck zum Vergabeverfahren. Die entsprechenden Formulare finden Sie in den Vergabeunterlagen
Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.