Kontrastmittel Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2020-10-19-MEH-SAW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vdek.com
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vdek.com
Ort: Bochum
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bkkmitte.de
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-suedwest.de
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svlfg.de
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vdek.com
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bkk-nordwest.de
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-nord.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrastmittel
In den Ländern Rheinland-Pfalz u. Saarland sowie dem KV Bezirk Schleswig-Holstein gehören Kontrastmittel zum Sprechstundenbedarf. Die Vertragsärzte können Rezepte ausstellen und die Bestellung bei einem Hersteller oder Großhändler eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in 5 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln nur mit dem Bezuschlagten zu befriedigen.
Gebietslos 1 – Fachlos A
Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel, Anwendung: oral. Weitere möglich, Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes
Insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder – zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie,
— Darreichungsform: alle,
— Konzentration: alle,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.).
Gebietslos 1 – Fachlos B
— Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche,
— Nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: Instillation. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: retrograde Urographie,
— Miktionzystouretrographie,
— Konzentration: alle,
— Darreichungsform: alle,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
Gebietslos 1 – Fachlos C
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.
Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich.
Anwendungsgebiete:
— Urographie,
— Phlebographie, Arteriographie, Angiographie,
— Angiokardiographie,
— Digitale Substraktionsangiographie,
— CT-Kontrastverstärkung,
— Darstellung von Körperhöhlen.
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform.
Konzentrationen müssen kumulativ angeboten werden:
1. 300 mg/ml oder 320 mg/ml,
2. 350 mg/ml oder 370 mg/ml oder 400 mg/ml.
(es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein)
Packungsgröße:
— zu Konzentration 1 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml,
— zu Konzentration 2 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Gebietslos 1 – Fachlos E
— Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare,
— Wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
— Konzentration: 200 mg/ml-300 mg/ml,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Gebietslos 1 – Fachlos K
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische,
— Kontrastmittel für MRT,
— Anwendung: Intravenös. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, MRT anderer Organe (z. B. Leber, Becken, Herz, Brust, muskuloskelettales System, weitere möglich), Angiographie,
— Konzentration: 1,0 mmol/ml oder 0,5 mmol/ml,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Gebietslos 2 – Fachlos A
— Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: oral. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Trakte insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie,
— Darreichungsform: alle,
— Konzentration: alle,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.)
Gebietslos 2 – Fachlos B
— Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche,
— Nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: Instillation. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: retrograde Urographie, Miktionzystouretrographie,
— Konzentration: alle,
— Darreichungsform: alle,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
Gebietslos 2- Fachlos C
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.
Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich.
Anwendungsgebiete:
— Urographie,
— Phlebographie, Arteriographie, Angiographie,
— Angiokardiographie,
— Digitale Substraktionsangiographie,
— CT-Kontrastverstärkung,
— Darstellung von Körperhöhlen.
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform
Konzentrationen müssen kumulativ angeboten werden:
1. 300 mg/ml oder 320 mg/ml,
2. 350 mg/ml oder 370 mg/ml oder 400 mg/ml.
(es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein).
Packungsgröße:
— zu Konzentration 1 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml,
— zu Konzentration 2 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Gebietslos 2 – Fachlos E
— Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
— Konzentration: 200 mg/ml-300 mg/ml,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Gebietslos 2 – Fachlos K
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische,
— Kontrastmittel für MRT,
— Anwendung: Intravenös. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, MRT anderer Organe (z. B. Leber, Becken, Herz, Brust, muskuloskelettales System,weitere möglich), Angiographie,
— Konzentration: 1,0 mmol/ml oder 0,5 mmol/ml,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 – Fachlos A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 51368
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 – Fachlos B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 76534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 – Fachlos C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 – Fachlos E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 – Fachlos K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach/Ts.
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 65843
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 – Fachlos A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 51368
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 – Fachlos B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 76534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 – Fachlos C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 – Fachlos E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 – Fachlos K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach/Ts.
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 65843
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, weitere, in der Vergangenheit ebenfalls zum Gegenstand von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein und in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland mit Kontrastmitteln gemachte Wirkstoffe, zum 1. März 2021 zum Gegenstand von mehreren Open-House-Verfahren zu machen. Hierbei kann es zu inhaltlichen Modifikationen im Verhältnis zu bisherigen Ausgestaltungen kommen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDPU2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.