Kanalbauarbeiten (Offene Sanierung Abwasseranlagen), V0062/2021, Feldwebel Lilienthal Kaserne Delmenhorst Referenznummer der Bekanntmachung: V0062/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalbauarbeiten (Offene Sanierung Abwasseranlagen), V0062/2021, Feldwebel Lilienthal Kaserne Delmenhorst
Kanalbauarbeiten.
Delmenhorst
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Arbeiten zur Grundinstandsetzung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation auf der Liegenschaft der „Feldwebel-Lilienthal-Kaserne Delmenhorst".
Die Sanierungsmaßnahmen sind in offener Bauweise auszuführen. Das vorhandene Kanalnetz im vorliegenden Sanierungsabschnitt bleibt bis auf einige Ausnahmen in seiner Struktur erhalten.
Hauptmassen offene Sanierung:
— Erneuerung von Kanälen (DN 150 bis DN 300) ca. 600 m,
— Erneuerung von Kanälen (DN 400 bis DN 500) ca. 70 m,
— Erneuerung von Anschlussleitungen ca. 600 m,
— Punktuelle Reparaturmaßnahmen (Kopfloch) ca. 25 Stück,
— Erneuerung-Neubau Schächte ca. 27 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung). Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Insbesondere werden gefordert nach § 6a EU VOB/A 2019:
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019),
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019 vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A 2019,
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
7. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der es Kraft Tarifbindung angehört, vorzulegen. Die Bescheinigung enthält mindestens die Zahl der zurzeit gemeldeten AN-innen und AN und gibt Auskünfte darüber, ob den Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wurde. Ausländische Unternehmen haben einen vergleichbaren Nachweis zu bringen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizubringen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Evtl. geforderter Nachweis einer Registereintragung gemäß § 6d EU VOB/A 2019.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019) Mindeststandard: Mindestumsatz 1 Mio. EUR in jedem Geschäftsjahr
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019) wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Geforderter Mindeststandard: mindestens 10 Arbeitskräfte in jedem Jahr
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
— Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU VOB/A 2019,
— Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019 wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
— Güteschutz Kanalbau AK 2,
— Güteschutz Kanalbau S, R, I, D nach RAL-GZ 961 oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilien Bremen AöR
Vergabemanagement
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter 1.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.