Konzeptverfahren Ackerstraße 28 Referenznummer der Bekanntmachung: Acker28
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptverfahren Ackerstraße 28
Das unbebaute Grundstück Ackerstraße 28 in 10115 Berlin liegt im Bezirk Mitte, im Ortsteil Mitte. Das Grundstück wird im Rahmen eines Konzeptverfahrens angeboten. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechtes für 60 Jahre an dem ca. 657 m2 großen Grundstück an Genossenschaften, genossenschaftlich organisierte Gruppen, Vereine, Kulturvereine und Künstlergemeinschaften, soziale Träger oder einen Zusammenschluss dieser, die dauerhaft ein nichtgewinnorientiertes Angebot für künstlerische Produktion, Präsentation und Begegnungen sowie für integratives Wohnen sicherstellen.
Das unbebaute Grundstück Ackerstraße 28 in 10115 Berlin liegt im Bezirk Mitte, im Ortsteil Mitte. Das Grundstück wird im Rahmen eines Konzeptverfahrens angeboten. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechtes an dem ca. 657 m2 großen Grundstück an Genossenschaften, genossenschaftlich organisierte Gruppen, Vereine, Kulturvereine und Künstlergemeinschaften, soziale Träger oder einen Zusammenschluss dieser, die dauerhaft ein nichtgewinnorientiertes Angebot für künstlerische Produktion, Präsentation und Begegnungen sowie für integratives Wohnen sicherstellen.
Der Eigentümer ist berechtigt, die Verpflichtung zur Leistung einer Entschädigung bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf dadurch abzuwenden, dass
Er die Verlängerung des Erbbaurechts um die voraussichtliche Standdauer des Bauwerks anbietet. Lehnt der Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, so erlischt
Der Anspruch auf Entschädigung. Satz 1 und 2 gelten nur, wenn der Eigentümer die Verlängerung des Erbbaurechtes dem Erbbauberechtigten mindestens ein
Jahr vor Ablauf des Erbbaurechts angeboten hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A, die Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (siehe „Checkliste“) abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe „Checkliste“). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2)).
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags“ aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit
Die Höhe der Gesamtinvestitionskosten muss vollständig durch Finanzierungsnachweise aus Eigenkapital, Fördermitteln und Fremdkapital gedeckt sein. Der Eigenkapitalanteil muss mindestens 20 % der Gesamtinvestitionskosten betragen und durch Vorlage von Kontoauszügen, Depotauszügen etc. nachgewiesen werden. Bei Verwendung von Fördermitteln bedarf es der Darlegung des Fördermittelprogramms und der Fördermittelhöhe. Das Fremdkapital muss durch Finanzierungsbereitschaftserklärungen
Nachgewiesen werden. Bei den vorgenannten Eignungskriterien handelt es sich um Mindestanforderungen. Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenent (BVB Teil B) – sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM – Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über itwo-tender bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf itwo-tender notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über itwo-tender erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf itwo-tender hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen.
Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 1.5.2021 um 9.30 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform itwo-tender einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf itwo-tender einzusehen ist. Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http:// www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Es wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – unbeschadet rechtlicher Regelungen – keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen vielmehr selbst ein Bild verschaffen und die erhaltenen Informationen entsprechend überprüfen. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind dazu aufgefordert, etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche unverzüglich gegenüber der Vergabestelle schriftlich anzuzeigen. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn beihilfen- oder haushaltsrechtliche Hinderungsgründe bestehen und erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann. Kosten für die Beteiligung am Konzeptverfahren und die Ausarbeitung von Angeboten werden nicht erstattet, auch wenn das Verfahren aufgehoben werden würde. Der Vertragsschluss steht ggf. unter Gremienvorbehalt. Unzulässige Doppelangebote: Mehrere vorliegende Angebote eines Bieters bzw. einer Bietergemeinschaft sind i. d. R. unzulässig und deshalb auszuschließen.
Weiteres ist dem Exposé zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]