Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware und Verbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.g-ba.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware und Verbrauchsmaterial
Der Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer zweijähriger Rahmenverträge mit jeweils einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von IT-Hardware und Verbrauchsmaterial.
Arbeitsplatzausstattung
Für die Ausstattung der Arbeitsplätze werden bestimmte Laptopmodelle ausgeschrieben. Alle Laptops sind Neugeräte und mit einer gültigen Microsoft Windows 10 Professional – Lizenz ausgestattet.
Die Rahmenverträge können von G-BA zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Arbeitsplatz-Zubehör
Es wird diverses Zubehör für die Arbeitsplatzausstattung ausgeschrieben.
Die Rahmenverträge können von G-BA zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Kabel und Zubehör
Es werden verschiedene Kabel und diverses Zubehör ausgeschrieben.
Die Rahmenverträge können von G-BA zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Verbrauchsmaterialien
Es werden diverse IT-Verbrauchsmaterialien ausgeschrieben.
Die Rahmenverträge können von G-BA zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot vorzulegen:
— Firmenprofil/ Unternehmensdarstellung,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB (gemäß Vordruck G-BA),
— Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG (gemäß Vordruck G-BA).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorzulegen:
— Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020), getrennt nach Jahren.
Der Bieter/ zumindest ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit als Händler für IT-Hardware vorweisen können.
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu den in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware und Verbrauchsmaterial stehen, zu machen.
Drei Referenzen von erbrachten Leistungen, die im Zusammenhang mit der Liefe-rung von Hardware und Verbrauchsmaterial stehen, möglichst mit Angaben zu den verkauften Produkten und dem quantitativen Auftragsvolumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die im elektronischen Projektraum bereitgestellten Vergabeunterlagen enthalten neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält sie für den Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft den Vordruck einer Bietergemeinschaftserklärung.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Hinweise auf neue Nachrichten zu dem laufenden Vergabeverfahren werden vom Vergabeportal ausschließlich an die bei der Registrierung abgefragte E-Mail-Adresse des registrierten Unternehmens versandt. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.
3. Das Angebot mit den vorstehend sowie unter Ziff. 2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem in dieser Bekannmachung genannten Termin einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPDPHZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitiggegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs 3GWB).