Annahme, Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03) Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002491
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 30 / 7592-2274
Fax: +49 30 / 7592-2460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme, Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Annahme, Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03).
Der im Berliner Stadtgebiet anfallende Straßenkehricht besteht aus Maschinenkehricht und Altstreugut. Es fallen abhängig von den Witterungsverhältnissen ca. 35 000 to/a Maschinenkehricht und 3 000 to/a Altstreugut an. Der Straßenkehricht wird auf den Regionalstellen der GE Reinigung abgekippt und in entsprechenden Kehrichtboxen gelagert.
Für die Fraktion Altstreugut gilt:
Für das Altstreugut besteht die Option der Rücknahme, sobald dieses durch den AN gewaschenen wird. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Teil B, Punkt 6 bzw. auf Teil C, Pkt. 7 hingewiesen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Annahme, Aufbereitung und Verwertung von ca. 7 500 to/a Maschinenkehricht inkl. Altstreugut.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.4.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.9.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Annahme, Aufbereitung und Verwertung von ca. 7 550 to/a Maschinenkehricht inkl. Altstreugut.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.4.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.9.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Annahme, Aufbereitung und Verwertung von ca. 9 500 to/a Maschinenkehricht inkl. Altstreugut.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.4.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.9.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Annahme, Aufbereitung und Verwertung von ca. 6 450 to/a Maschinenkehricht inkl. Altstreugut.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.4.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.9.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Annahme, Aufbereitung und Verwertung von ca. 7 000 to/a Maschinenkehricht inkl. Altstreugut.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.4.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.9.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4.
— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0).
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum (Teil A, Anlage A3),
— Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf den hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer,
— Darstellung der vorgesehenen Entsorgungswege in einem Stoffstromdiagramm,
— Genehmigungen aller belieferten Anlagen (einschl. Ersatz-/ Alternativanlagen), aus welchem der Input-Abfallschlüssel und die genehmigten Mengen hervorgehen,
— Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n).
Im Fall einer Mitverbrennung, bspw. in einem Zementwerk, muss aus der Genehmigung hervorgehen, dass die ausgeschriebene AVV-Nr. mitverbrannt werden darf. Sofern dies nicht der Fall ist, hat der AN dies in einer Eigenerklärung bzw. durch Mitteilung seiner zuständigen Behörde, zu versichern.
— Eigenerklärung, dass die angebotenen Kapazitäten in der bzw. den Verwertungsanlage(n) und Behandlungsanlage(n) über die gesamte Vertragslaufzeit verfügbar sind,
— Erklärung zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie je Fraktion, einschl. plausible und nachvollziehbare Dokumentation (z. B. Fließbild mit Beschreibung), wie das Material aufbereitet/verwertet werden soll (Teil A, Anlage A5),
— Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A6).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.