Befahrung und Zustandserfassung sowie Bewertung und Auswertung der übrigen Bezirksstraßen in Hamburg (ZEB2021üBS) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000158
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Befahrung und Zustandserfassung sowie Bewertung und Auswertung der übrigen Bezirksstraßen in Hamburg (ZEB2021üBS)
Die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur auf dem Niveau, die mit den gesellschaftlichen Erwartungen korrespondiert, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Die Zustandsdaten stellen hierbei die wichtigste Grundlage dar. Die hohe Qualität der Zustandsdaten, deren Aktualität und Vollständigkeit beeinflussen entscheidend die Qualität des Erhaltungsmanagements. Die Zustandserfassung und Zustandsbewertung wird in Hamburg auf den übrigen Bezirksstraßen zum 2. Mal nach 2016/17 realisiert. Die ZEB-Kampagnen werden turnusmäßig durchgeführt, um die Zustandsdaten zu beschaffen und aufzubereiten, so dass sie in die Entscheidungsprozesse im Erhaltungsmanagement integriert werden können. Die Zustandsdaten werden neben der direkten Erhaltungsplanung auch für die Analyse der Zustandsdynamik sowie zur monetären Bewertung der Straßeninfrastruktur (Doppik) benötigt.
Befahrung und Zustandserfassung
Befahrung und Zustandserfassung auf dem Netz der übrigen Bezirksstraßen
Möchten Sie Ihr Angebot auf Los 1 abgeben, füllen Sie bitte alle Preispositionen unter Ziffer 1.1 bis Ziffer 1.8 für Los 1 vollständig aus.
Auswertung und Bewertung
Auswertung und Bewertung der Daten
Möchten Sie Ihr Angebot für Los 2 abgeben, füllen Sie bitte alle Preispositionen unter Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.37 vollständig aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagensind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
1. ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),
2. (E1) – Eigenerklärung zur Eignung,
3. Falls zutreffend: (E4) – Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft,
4. (S1) – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2) und 4) (E1 und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
5. (E2) – Referenzen aus mindestens einem Projekt der letzten 3 Jahre auf kommunalen Stadtstraßen: Erfassung im Rahmen der TP1 (Ebenheit) und TP3 (Substanzmerkmale/Oberfläche) auf kommunalen Straßen auf der Länge von mind. 5 km gemessenen Fahrstreifen.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
— jährlicher Auftragswert zu nennen.
(Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
6. (E 3) – Nachweis für die zeitbefristete Betriebszulassung der zum Einsatz vorgesehenen Messverfahren für das Jahr 2020 entsprechend der ZTV ZEB-StB 06, Abs. 4.
Die geforderten Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei zu halten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen: für Personenschäden: 3 Mio. EUR, für Sachschäden: 1 Mio. EUR, für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Tagen nach Zuschlagserteilung eine unbeschränkte und unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft (5 % der Vertragssumme, gemäß HmbZVB Punkt 15) durch ein deutsches Kreditinstitut dem AG vorzulegen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird im Falle der vollständigen Vertragserfüllung nach Ende des Vertrags freigegeben.
Für Vollendung und Einzelfristen der Leistung hat der AN für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/12 v. H. vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v .H. der Abrechnungssumme begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN,
— weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensbrief) entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.