Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Offenlandpflege (Mahd/Mulchen und Entsorgung des Mahdgutes) für den BFB Vorpomern-Strelitz – VOEK 192-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 192-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Offenlandpflege (Mahd/Mulchen und Entsorgung des Mahdgutes) für den BFB Vorpomern-Strelitz – VOEK 192-20
Los 1 Mähen/Schneiden Revier Bannenbrück (Voigtsdorf-Lauenhagener See)
Leistungsfläche: ca. 25,40 ha
Los 2 Mähen/Schneiden Revier Bannenbrück (Golm / Groß Miltzow)
Leistungsfläche: ca. 41,50 ha
Los 3 Mähen/Schneiden Revier Bannenbrück (Rühlower Bach / Glienke)
Leistungsfläche: ca. 44,50 ha
Los 4 Mähen/Schneiden Revier Karlshagen (Wolgaster Fähre)
Leistungsfläche: ca. 1,09 ha
Los 5 Mähen/Schneiden Revier Karlshagen (OU Greifswald)
Leistungsfläche: ca. 12,60 ha
Los 6 Mähen/Schneiden Revier Hirschburg (Obermützkow)
Leistungsfläche: ca. 3,45 ha
Los 7 Mähen/Schneiden Revier Böhlendorf (Drosedow)
Leistungsfläche: ca. 38,44 ha
Los 8 Mulchen Revier Hirschburg (Gelbensander Forst)
Leistungsfläche: ca. 2,50 ha
Leistungsfläche: ca. 38.400 m
Los 9 Mulchen Revier Hirschburg (Sundische Wiese)
Leistungsfläche: ca. 15,0 ha
Los 10 Mulchen Revier Hirschburg (Abtshagen)
Leistungsfläche: ca. 7.280 m.
Mähen/Schneiden Revier Bannenbrück (Voigtsdorf-Lauenhagener See)
Revier Bannenbrück (Voigtsdorf-Lauenhagener See)
Mähen/Schneiden, Entsorgung des Mahdgutes, Revier Bannenbrück (Voigtsdorf-Lauenhagener See)
Leistungsfläche: ca. 25,40 ha.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mähen/Schneiden Revier Bannenbrück (Golm / Groß Miltzow) Leistungsfläche: ca. 41,50 ha
Revier Bannenbrück (Golm / Groß Miltzow)
Mähen/Schneiden, Entsorgung des Mahdgutes, Revier Bannenbrück (Golm / Groß Miltzow)
Leistungsfläche: ca. 41,50 ha
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mähen/Schneiden Revier Bannenbrück (Rühlower Bach / Glienke)
Revier Bannenbrück (Rühlower Bach / Glienke)
Mähen/Schneiden, Entsorgung des Mahdgutes, Revier Bannenbrück (Rühlower Bach / Glienke)
Leistungsfläche: ca. 44,50 ha
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mähen/Schneiden Revier Karlshagen (Wolgaster Fähre)
Revier Karlshagen (Wolgaster Fähre)
Mähen/Schneiden, Entsorgung des Mahsgutes, Revier Karlshagen (Wolgaster Fähre)
Leistungsfläche: ca. 1,09 ha
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mähen/Schneiden Revier Karlshagen (OU Greifswald)
Revier Karlshagen (OU Greifswald)
Mähen/Schneiden, Entsorgen des Mahdgutes, Revier Karlshagen (OU Greifswald)
Leistungsfläche: ca. 12,60 ha
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mähen/Schneiden Revier Hirschburg (Obermützkow)
Schneiden Revier Hirschburg (Obermützkow)
Mähen/Schneiden, Entsorgung des Mahdgutes, Revier Hirschburg (Obermützkow)
Leistungsfläche: ca. 3,45 ha
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mähen/Schneiden Revier Böhlendorf (Drosedow)
Revier Böhlendorf (Drosedow)
Leistungsfläche: ca. 38,44 ha
Mähen/Schneiden, Entsorgung des Mahdgutes, Revier Böhlendorf (Drosedow)
Leistungsfläche: ca. 38,44 ha
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mulchen Revier Hirschburg (Gelbensander Forst)
Revier Hirschburg (Gelbensander Forst)
MulchenRevier Hirschburg (Gelbensander Forst)
Biomasse verbleibt verteilt auf der Fläche
Leistungsfläche: ca. 2,50 ha
Leistungsfläche: ca. 38 400 m.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mulchen Revier Hirschburg (Sundische Wiese)
Mulchen Revier Hirschburg, Nähe Zingst, (Sundische Wiese)
Mulchen Revier Hirschburg (Sundische Wiese)
Mahdgut verbleibt verteilt auf der Fläche
Leistungsfläche: ca. 15,0 ha
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mulchen Revier Hirschburg (Abtshagen)
Mulchen Revier Hirschburg (Abtshagen)
Mulchen Revier Hirschburg (Abtshagen)
Mahdgut verbleibt gleichmäßig verteilt auf der Fläche
Leistungsfläche: ca. 7.280 m
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr und zuletzt bis zum 30.4.2025, wenn der Vertrag nicht von der AG spätestens 4 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt wird.
(3) Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der Vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
(4) Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal zweimal um jeweils 1 Jahr und einmal bis zum 30.4.2025 verlängern. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
„Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang III der Vergabeunterlagen enthalten): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten),
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufs-genossenschaft (im Vordruck Anhang II der Vergabeunetrlagen enthalten),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten) Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung zu weiteren fakultative Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck Bietererklärung enthalten).
Lose 1, 2, 3, 5, 7, 8, 9,10:
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 15.2.2021 bis 10.3.2021 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 4.3.2021. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage 11) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung muss per E-Mail an die nachfolgend benannten Mitarbeiter der BImA verbindlich angekündigt werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der An-meldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen
Für die Lose 5, 6 und 7 ist Mähtechnik mit nicht rotierenden Mähwerk einzusetzen.
Die beabsichtigt einzusetzende Technik / Maschinen für das jeweils gebotene Los sind mit den Angebotsunterlagen unter Verwendung des beigefügten Vordruckes „Gerätekonzept“ einzureichen. Ein fehlendes Gerätekonzept zu den Angeboten der Lose 5, 6 und 7 führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
„Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3,0 Mio. €, Sachschäden 3,0 Mio. €, Vermögensschäden 300,00 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Mahd/Mulchen mit Entsorgung des Mahdgutes, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (im Vordruck Bietererklärung der Vergabeunterlagen enthalten).
s. o.
„Angaben und Formalitäten, die erfordelich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer vorzulegen.
2. entfällt.
3. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im VordruckBietererklärung enthalten).
4. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Bietererklärung enthalten).
5. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen (Umfang mindestens 5 ha je Referenz) pro Leistungsart Mahd und Mulchen (Offenlandpflege mit Entsorgung des Mahdgutes) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungsumfang in Hektar, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Telefonnummer (im Vordruck Bietererklärung enthalten). Vergleichbar ist eine Referenz, die einen Mindestumfang von 5 ha erreicht.
Bedingungen (technische Voraussetzungen) für die Leistungserbringung bei Leistungsbeginn:
Für das Los 7 ist an die Bodenverhältnisse angepasste Mähtechnik erforderlich, die auf Grund der naturschutzfachlichen Einschätzung und den Bodenbedingungen vor Ort zwingend erforderlich und einzusetzen ist. Der geforderte Einsatz dieser Technik dient dem Erhalt der Grasnarbe.
Für die Lose 5, 6 und 7 ist Mähtechnik mit nicht rotierenden Mähwerk einzusetzen.
Die beabsichtigt einzusetzende Technik / Maschinen für das jeweils gebotene Los sind mit den Angebotsunterlagen unter Verwendung des beigefügten Vordruckes „Gerätekonzept“ einzureichen. Ein fehlendes Gerätekonzeptzu den Losen 5, 6 und 7 führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass Trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein Eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 12.03.2021, 12:00 Uhr einzureichen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).