Sanierung der Gebäudeautomation/Gebäudeleittechnik der Universität Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: P489
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Gebäudeautomation/Gebäudeleittechnik der Universität Bremen
Die Universität Bremen umfasst eine Vielzahl von Gebäuden mit verschiedenen Bereichen, welche sich von Büros bis hin zu hoch technischen Reinräumen unterschiedlicher Komplexität erstrecken. Der reibungslose Betrieb der verschiedenen Bereiche sowie diverse sicherheitstechnische Anforderungen werden durch Gebäudeautomationsstationen gewährleistet. Störmeldungen, Anlagenschemata und Alarmmeldungen der einzelnen Stationen laufen zudem auf eine zentrale Managementebene in der Leitwarte der Energiezentrale auf.
Die Gebäudeautomation der Universität Bremen ist über viele Jahre gewachsen und weißt mittlerweile einen unterschiedlichen Sanierungsstand auf. Insbesondere die Verfügbarkeit älterer Anlagen ist nicht weiter gewährleistet.
Anhand einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2016 wurden die einzelnen Anlagen, welche über den gesamten Campus verteilt sind, untersucht und Prioritäten für eine zeitliche Umsetzung festgelegt. Der gebäudespezifische Modernisierungsstand einschließlich einer Anlagenübersicht kann über einen Lageplan der Machbarkeitsstudie entnommen werden.
Mit einem sofortigen Modernisierungsbedarf wurden in erster Priorität folgende Anlagen identifiziert: ca. 8 SMT-, 4 NCM-, und 3 NMT-Stationen mit insgesamt etwa 4 700 hardwareseitigen Datenpunkten. In zweiter Priorität handelt es sich um ca. 23 zum Teil bereits migrierte NMT-Stationen mit einer hardwareseitigen Datenpunktanzahl von etwa 4 450. In dritter Priorität sind 3 weitere SMT-Stationen mit einer hardwareseitigen Datenpunktanzahl von ca. 800 sowie eine Siemens zu ertüchtigen. Des Weiteren sind die Lizenzen der übergeordneten Managementebene abgekündigt und laufen in den nächsten Jahren aus. Die aufgeschaltete hardwareseitige Datenpunktanzahl der Gebäudeleittechnik beläuft sich hierbei auf etwa 36 000 einschließlich rund 2 600 Grafiken. Im gesamten betrifft die geplante Sanierungsmaßnahme ca. 20 Gebäude.
Je nach Alter und Verfügbarkeit der Anlage einschließlich derer Komponenten/Feldgeräte, entstehender Projektkosten sowie mögliche, anlagenspezifische Ausfallzeiten, sind unterschiedliche Modernisierungsschritte je Anlage denkbar. So kann es in Teilbereichen sinnvoll sein komplett in der Feldebene, Leistungsschaltanlage und Automationseben tätig zu werden.
Nach einer Bestandsaufnahme sind anlagenspezifische Modernisierungsschritte aufzuzeigen, mit der Universität abzustimmen und nach Freigabe über die Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8, Leistungsphasen 1-9 der HOAI in stufenweiser Beauftragung umzusetzen.
Universität Bremen Bremen
— Technische Ausrüstung Lph 1-2, optional Lph 3 und 5-9 gemäß § 55 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für die Anlagengruppe 8,
— Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile, Zusammenfassung der einzelnen Planungen (optional), Inbetriebnahmemanagement (optional).
— Technische Ausrüstung Lph 3 und 5-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für Anlagengruppe 8,
— Besondere/zusätzliche Leistungen: Zusammenfassung der einzelnen Planungen, Inbetriebnahmemanagement.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der Gebäudeautomation/ Gebäudeleittechnik der Universität Bremen
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PDVEX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland