Projekt Brücken Sierichstraße – Ersatzneubau Unterführung Dorotheenstraße A(099); Planungsleistungen Ingenieurbau (Objektplanung und Tragwerksplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: 246586
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Brücken Sierichstraße – Ersatzneubau Unterführung Dorotheenstraße A(099); Planungsleistungen Ingenieurbau (Objektplanung und Tragwerksplanung)
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt eine stufenweise Vergabe für Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung im Ingenieurbau (§§ 43 und 51, auch mit besonderen Leistungen) zum Ersatzneubau eines stählernen Bauwerks, bestehend aus einem zweigleisigen Überbau mit einer Stützweite von 20,244 m, der im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der benachbarten Haltestelle durch zwei eingleisige Überbauten ersetzt werden soll.
Der Leistungsumfang der Planung umfasst die zwei eingleisigen Ersatzneubauten des stählernen Überbaus in einem innerstädtischen und eng bebauten Gebiet.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DVBU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]