Beschaffung von Migrations- und Koexistenz-Software von IBM Domino und Microsoft Exchange
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
NUTS-Code DE DEUTSCHLAND,DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Die BWI benötigt markterprobte Software zur Migration und Koexistenz von IBM Domino und Microsoft Exchange.
Los 1: Die Migrationsoftware dient im wesentlichen der Überführung von Daten von IBM Domino nach Microsoft Exchange. Es werden folgende Bestandteile migriert: Postfächer, Kalender, Kontakte, ToDos, Archive.
Die Migration von Applikationen und Teamrooms ist nicht Bestandteil dieser Vergabe.
Los 2: Der Koexistenzsoftware soll den Parallelbetrieb der beiden Plattformen IBM Domino und Microsoft Exchange ohne signifikante Einschränkungen ermöglichen und muss 3 Kernbausteine mitbringen:
— Konnektivität der Verzeichnisdienste um LDAP Anfragen zu übersetzen und Verzeichnisdienstdaten zu synchronisieren,
— Konvertierung des SMTP Verkehrs zwischen beiden Plattformen,
— Möglichkeit die Kalenderfunktionalität Frei/Gebucht in den unterschiedlichen Anwendungen zu verwenden.
Gegenstand der Leistung für beide Lose (Koexistenz- und Migrationslösung) sind jeweils die:
— Bereitstellung von Lizenzen (280 000 St.) und die Erbringung von Pflegeleistungen für eine markterprobte Software zur Migration bzw. Koexistenz,
— Erbringung von vorbereitenden Beratungs- und Planungsleistungen,
— Unterstützung bei der Bereitstellung der technischen Lösung auf BWI bereitgestellter Hardware und Basisbetriebssystem,
— Unterstützung bei Wartung, Pflege und Betrieb der Softwarelösung während der Vertragslaufzeit,
— Erbringung von Schulungsleistungen.
Es wird je Los ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner abgeschlossen.
48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
1. 1 Preis
2. 2 Unterstützte Softwareversionen
3. 3 Unterstützte Schnittstellen
4. 4 Analysieren der Notes Umgebung I
5. 5 Analysieren der Notes Umgebung II
6. 6 Analysieren der Notes Umgebung III
7. 7 Postfach Migration I
8. 8 Postfach Migration II
9. 9 Postfach Migration III
10. 10 Postfach Migration IV
11. 11 Postfach Migration V
12. 12 Postfach Migration VI
13. 13 Postfach Migration VII
14. 14 Kalender Migration I
15. 15 Kalender Migration II
16. 16 Kalender Migration III
17. 17 Kalender Migration IV
18. 18 Kalender Migration V
19. 19 Kalender Migration VI
20. 20 Kontakt Migration
21. 21 ToDo Migration I
22. 22 ToDo Migration II
23. 23 ToDo Migration III
24. 24 Automation I
25. 25 Automation II
26. 26 Automation III
27. 27 Automation IV
28. 28 Reporting I
29. 29 Reporting II
30. 30 Reporting III
31. 31 Reporting IV
32. 32 Sicherheit I
33. 33 Sicherheit II
34. 34 Sicherheit III
35. 35 Sicherheit IV
36. 36 Sicherheit V
37. 37 Support I
38. 38 Support II
39. 39 Support III
40. 40 Support IV
41. 41 Support V
42. 42 Support VI
43. 43 Support VII
44. 44 Support VIII
45. 45 Bewertungs-Kriterien
46. 2 Konnektivität Verzeichnisdienste I
47. 3 Konnektivität Verzeichnisdienste II
48. 4 Konnektivität Verzeichnisdienste III
49. 5 Umgang SMTP Verkehr I
50. 6 Umgang SMTP Verkehr II
51. 7 Umgang SMTP Verkehr III
52. 8 Kalenderfunktionalität
53. 9 Sicherheit I
54. 10 Sicherheit II
55. 11 Sicherheit III
56. 12 Sicherheit IV
57. 13 Sicherheit V
58. 14 Erweiterung I
59. 15 Erweiterung II
60. 16 Versionen I
61. 17 Versionen II
62. 18 Versionen III
63. 19 Versionen IV
64. 20 Support I
65. 21 Support II
66. 22 Support III
67. 23 Support IV
68. 24 Support V
69. 25 Support VI
70. 26 Support VII
71. 27 Support VIII
72. 28 Bewertungs-Kriterien
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S [removed] vom 18.9.2020
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1.1 Los-Nr: 1 - Bezeichnung: Los 1: MigrationAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.