Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Potsdamer Platz 1 in 10785 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 087-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft, Potsdamer Platz 1 in 10785 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin
— Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen, WE 149078, Dienstliegenschaft, Potsdamer Platz 1, 2. und 3. OG, 10785 Berlin,
— Los 2 Glasreinigungsleistungen, WE 149078, Dienstliegenschaft, Potsdamer Platz 1, 2. und 3. OG, 10785 Berlin.
Unterhaltsreinigung
Potsdamer Platz 1, 2. und 3. OG
10785 Berlin
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen, WE 149078, Dienstliegenschaft, Potsdamer Platz 1, 2. und 3. OG, 10785 Berlin
— ca. 3 570 qm Grundfläche,
— ca.719 524,53 qm Jahresreinigungsfläche.
b) Maximale Stundenrichtleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
— Raumgruppe A 280 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe B 320 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe C 250 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe D 90 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe E 300 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe F 180 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe H 200 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe I 100 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe J 100 qm/Std./Reinigungskraft.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Glasreinigung
Potsdamer Platz 1, 2. und 3. OG
10785 Berlin
Los 2 Glasreinigungsleistungen, WE 149078, Dienstliegenschaft, Potsdamer Platz 1, 2. und 3. OG, 10785 Berlin
— ca. 988 qm Grundfläche,
— ca. 1 976 qm Jahresreinigungsfläche.
(einseitig aufgemessen, mehrseitig zu reinigen)
Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d.h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4. Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson Frau Lisa Wangerin, Telefon: 030/3181- 3249 zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 6.7.2020 bis 14.07.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 10.7.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksich-tigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunter-lagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vlg. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).