Sanierung Sockelbauwerk, 1. + 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0214-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sockelbauwerk, 1. + 2. BA
Abbruch-, Instandsetzungs- und Schadstoffentsorgungsarbeiten in den Viaduktbögen der U1/U2 (U-Bhf. Gleisdreieck)
Örtlichkeit:
BVG Betriebshof U- Bahnhof Gleisdreieck, Luckenwalder Straße 6, 10963 Berlin.
Siehe Vergabeunterlagen.
Folgende Leistungen sind hauptsächlicher Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Aufbau und Unterhaltung einer Baustellenlogistikfläche (Baustelleneinrichtung, Baustraße, Lager- und Verladungsflächen),
— Stellung von Rüstungen und Schutzeinhausungen,
— Abbruch sämtlicher Einbauten der Viaduktbögen und Kellerbauwerke,
— Abbruch von massiven Werkstattgebäuden,
— Sanierung der Viadukte (Mauerwerk und Beton) inklusive der Fundamente (Abdichtungsarbeiten),
— Sanierung von Stahlbau-Brückenportalen inklusive Neubaus aller Stützenfüße,
— Korrosionsschutz der Stahlbau-Brückenportale,
— Erdbauarbeiten zur Angleichung des Bodenniveaus:
—— Ausführung der Arbeiten des 1. Bauabschnitts: 10/20-09/21,
—— Ausführung der Arbeiten des 2. Bauabschnitts: 02/21-09/21.
Während der gesamten Bauzeit findet auf der U-Bahnlinie 2 ein regulärer Bahnbetrieb statt. Alle Arbeiten, die den Regelbetrieb der BVG beeinträchtigen können oder in unmittelbarer Nähe der befahrenen Gleise bzw. im befahrenen Gleisbereich stattfinden, sind ausschließlich in der betriebsfreien Zeit von ca. 1.30 bis 3.30 Uhr gestattet. In Teilen der Betriebsräume und Werkstätten des Sockelbauwerks ist während der Bauarbeiten ebenfalls von einer den Räumlichkeiten entsprechenden arbeitstäglichen Nutzung auszugehen. Die größte Auslastung ist dabei von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr zu erwarten. Für die nachfolgend beschriebenen Arbeiten ist die Ausführung im Ein-Schicht-Betrieb zu kalkulieren. Dabei ist eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vorzusehen. Erdarbeiten: Aufgrund der Nutzung der Räumlichkeiten und des Geländes als Betriebswerkstatt ist von einer Belastung im Bereich Z 2 auszugehen.
— Menge zur Entsorgung: ca. 3 500 m3,
— Menge zum Einbau: ca. 5 600 m3.
Verkehrswegebauarbeiten:
— Menge: ca. 2 800 m2 Mauerarbeiten:
Die Arbeiten erfolgen an den Außen- und Innenflächen der Viadukte an Wand- und Deckenflächen. Bei allen Arbeiten sind die Vorgaben des Denkmalschutzes strikt einzuhalten.
— Menge: ca. 6 300 m2 Beton- und Betonerhaltungsarbeiten:
In den Viaduktbögen sind teils Stahlbetonsützen, -balken oder Einzelfundamente herzustellen.
Die Wesentlichen Betonarbeiten erfolgen im Bereich der Stahlstützen. Dort werden die Bestandsfundamente mit neuen Fundamentköpfen versehen. Dies erfolgt im Zuge des Austauschs der Brückenlager.
— Menge: ca. 250 m3 Stahlbauarbeiten:
Unterhalb der U-Bahntrasse der U2 werden 2 Stahlportale saniert. Dabei wird der alte Korossionsschutz entfernt (hauptsächlich durch Strahlarbeiten) und durch einen Neuaufbau ersetzt. Weiterhin werden sämtliche Brückenlager durch neue ersetzt (8 Stück). Im Bereich der Viaduktbögen werden Bestandsprofile saniert bzw. demontiert. Zu erhaltene Profile erhalten einen neuen Korrosionsschutz.Die Arbeiten finden im laufenden U-Bahn Betrieb statt.
— Menge Stahl: ca. 10 t,
— Menge Korrosionsschutz: ca. 400 m2.
Abdichtungsarbeiten:
Sämtliche Fundamente des Bestandsbauwerks sind nach ihrer Freilegung neu abzudichten. Die Abdichtung erfolgt im Regelfall gemäß Planungsvorgaben des AG zweilagig auf Bitumenbasis.
— Menge: 780 m2 Metallbauarbeiten:
Innerhalb der Viaduktbögen ist nach der Sanierung die Stellung eines Übersteigschutzes zu den angrenzenden Grundstücken geplant.
— Menge: ca. 680 m2 Ansichtsfläche Gerüstarbeiten:
— Menge Arbeitsgerüste: ca. 4 000 m2,
— Ansichtsfläche Menge Tunnel Abwicklung: ca. 420 m2.
Abbruch- und Rückbauarbeiten:
Ziel der Abbruch- und Rückbauarbeiten ist der komplette Rückbau sämtlicher in den Viaduktbögen vorhandenen Einbauten sowie Anbauten. Im Wesentlichen werden Trockenbaukonstruktionen, Stahltragwerke, Deckenkonstruktionen, Bodenplatten inklusive Fußbodenaufbauten, Altabdichtungen, Putz, Beschichtungen, Fenster und Türen abgebrochen. Aufgrund des Alters und der Nutzung der Räumlichkeiten sowie des Geländes als Betriebswerkstatt ist von einer Schadstoffbelastung der Abbruchmaterialien auszugehen.
— Menge: ca. 12 500 m3 umbauter Raum.
Keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Sockelbauwerk, 1. + 2. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13267
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.