CAFM 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0630-2020

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-176192bc0b7-65de67b01e731a94
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

CAFM 2.0

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0630-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung und Implementierung einer neuen CAFM-Software für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) inklusive Service und Softwarepflege.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BVG nutzt aktuell eine CAFM-Lösung im Bereich des Flächen- und Belegungsmanagements im Unternehmen. Bei diesem System handelt es sich um ein System, welches nach 17 Jahren das Ende seines Lebenszyklus erreicht hat.

In diesem Zuge hat die BVG veranlasst eine Ausschreibung für ein CAFM-System mit weiteren Anforderungen einzuleiten. Hierfür wurden die aktuellen notwendigen Prozesse aufgenommen, sowie weitere funktionale und technische Bedarfe mit Schnittstellen zum Facility Management aus den unterschiedlichen Fachbereichen erfasst. Die Ergebnisse wurden analysiert und für diese Ausschreibung in ein Lastenheft zusammengefasst.

Im Fokus stehen folgende nach GEFMA 444 zertifizierte Module:

─ Flächen- und Belegungsmanagement,

─ Umzugsmanagement und

─ Reinigungsmanagement.

In dieser Ausschreibung wird eine CAFM-Software gesucht, die eine Standard-Software liefert und sich in die IT-Umgebung der BVG integriert und die entsprechenden Anforderungen aus dem Lastenheft konfiguriert und anpasst. Weiterhin ist eine Migration aus den vorhandenen Daten vorzunehm.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

— zum Korruptionsregister,

— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,

— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,

— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123. 124 GWB,

— über die Zahlung von Steuern,

— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,

— zum Gewerbezentralregister,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,

— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),

— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer,

Die Erklärungen

— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),

— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),

— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt Eignugsleihe) zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):

— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Gemäß Dokument „11_BVG_CAFM_Eignungsmatrix“.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):

— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen:

—— Teilnahmeantrag Formblatt; auszufüllen und zu unterzeichnen,

—— „11_BVG_CAFM_Eignungsmatrix“: Alle mit Bewertungskriterium (BK) = A (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Anforderungen müssen erfüllt werden,

—— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen,

—— Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen Tabelle.

Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nur abgeschlossene Projekte werden als Referenz gewertet.

Abgabe einer Erklärung in der, der Bewerber bestätigt, dass dieses Projekt Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen. Keine oder weniger als 3 Referenzprojekte.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der vorgegebenen Anforderungen der Teilnahmewettbewerbsunterlagen.

Die mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Gemäß Anlage 12_BVG_CAFM_EVB-IT-Systemvertrag ist der AN ist gegenüber der BVG zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes über die jeweilige Vertragslaufzeit unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechnung – soweit die Gegenforderungen unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig sind – und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) verpflichtet entsprechend der als Anlage Muster_Vertragserfuellungsbuergschaft zu übergeben.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/02/2021