MOF 3/RRX-A Oberhausen Hbf — BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48639
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
MOF 3/RRX-A Oberhausen Hbf — BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation
Planungsleistungen für Objektplanung Verkehrsanlagen (Bahnsteige) einschl. Technische Ausstattung; Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung (Dächer, Treppenaufgänge, Rückbau Lastenaufzüge beidseitig der Personenunterführung, Bahnsteigbrücken PU), TA 50 Hz-Anlagen; BIM-Vermessungsleistungen sowie Bestandsvermessung.
Planungsleistungen für Objektplanung Verkehrsanlagen (Bahnsteige) einschl. Technische Ausstattung; Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung (Dächer, Treppenaufgänge, Rückbau Lastenaufzüge beidseitig der Personenunterführung, Bahnsteigbrücken PU), TA 50 Hz-Anlagen; BIM-Vermessungsleistungen sowie Bestandsvermessung.
— Planung OP VA (50 Hz, LST, OLA, TK) Lph 5-7;
— Planung OP IBW Lph 5-7; TWP Lph 6.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Nach dem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb (2020 / S 167 -405695) ist kein Angebot eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MOF 3/RRX-A Oberhausen Hbf — BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.