Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code:
DE300 BerlinPostleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://bim-berlin.deAdresse des Beschafferprofils:
https://my.vergabeplattform.berlin.de I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Vermögen (SILB) des Landes Berlin
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Immobilienmanagement
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Trockenbauarbeiten – Akustikauflager Saal
Referenznummer der Bekanntmachung: N[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verlegung von akustisch wirksamen Matten, nicht brennbar, unter der Gitterrostebene auf einer abgehängten Decke über dem großen Saal des Friedrichstadtpalastes.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Friedrichstr. 107
10117 Berlin
Friedrichstadtpalast
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Verlegung von akustisch wirksamen Matten, nicht brennbar, unter der Gitterrostebene auf einer abgehängten Decke über dem großen Saal des Friedrichstadtpalastes.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Gemäß § 10a Abs. 3 VOB EU wurde die Angebotsfrist wegen hier vorliegender erhöhter Dringlichkeit auf 16 Tage verkürzt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Trockenbauarbeiten — Akustikauflager Saal
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:09/12/2020
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:04/02/2021