KoSIT Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000074
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzen.bremen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KoSIT
Beratungsleistungen für die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) der Freien Hansestadt Bremen.
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (in Folgendem kurz „KoSIT“) ist ein Referat in der Kernverwaltung der Freien Hansestadt Bremen. Sie ist dort beim Senator für Finanzen eingegliedert.
Die KoSIT hat die Aufgabe, die Entwicklung und den Betrieb von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung zu koordinieren. Die Errichtung der KoSIT ist eine Folge der Ergänzung des Grundgesetzes um den Artikel 91c so-wie des zugehörigen IT-Staatsvertrages. Die KoSIT unterstützt den IT-Planungsrat in dessen Aufgabe, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards zu beschließen und Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte zu steuern. Daneben ist sie auch für andere Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig. Sie nimmt die Rolle einer verwaltungsinternen Koordinierungs- und Beratungsstelle wahr und unterstützt die öffentliche Verwaltung dabei, durch gemeinsame IT-Standards den Datenaustausch zu optimieren. Sie ist im Kontext der ebenenübergreifenden IT-Standardisierung ein zentraler Knotenpunkt, stellt Informationsflüsse sicher und bereitet Informationen adressatengerecht auf. Derzeit sind 21 Personen in der KoSIT tätig. Die Aufgaben der KoSIT werden durch Bund und Länder und weitere Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung bestimmt. Dies ist in verschiedenen Vereinbarungen bzw. Verträgen geregelt. Das Aufgabenportfolio und das insgesamt zur Ver-fügung stehende Budget wird in diesen Vereinbarungen bzw. Verträge nur als Rahmen beschrieben, und in der Regel jährlich gemeinsam mit den Auftraggebern genauer geplant. Dabei wird auch das für den Planungszeitraum zur Verfügung stehende Budget abgestimmt. Aus diesem Grund kann der konkrete resultierende Unterstützungsbedarf der KoSIT und das damit verbundene Abnahmevolumen während der geplanten Vertragslaufzeit nur unverbindlich geschätzt werden.
Die KoSIT hat bezüglich der nachfolgend genannten Aufgabenbereiche Bedarf an externer Unterstützung. Hierüber soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Durch die Unterstützung sollen einerseits die personellen Ressourcen der KoSIT ergänzt werden, so dass Leistungen der KoSIT auch in Zeiten erhöhter Nachfrage erbracht werden können. Darüber hinaus sollen Leistungen und Kompetenzen an-geboten werden, die (noch) nicht bzw. (noch) nicht in ausreichender Qualität in der KoSIT selbst vorhanden sind.
Aufgabenbereiche:
1. Fachliche und technische Unterstützung bei der deutschlandweiten Einführung und Etablierung der Nutzung des Peppol-Netzwerks und seiner Komponenten,
2. Fachliche und technische Beratung zur Integration von Peppol-bezogenen Komponenten in den nationalen E-Government-Kontext.
Der Vertrag kann einmalig um 1 Jahr verlängert werden. Die Ziehung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages (= bis 1.2.2024) bekanntgeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
— Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestens 2,5 Mio € Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich) im aktuell abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (80 %):
Der Bieter benennt vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit 2 Jahren die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
—— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
—— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte die beschriebenen Inhalte und Kompetenzen des Bieters zur Unterstützung in den genannten Aufgabenbereichen der KoSIT widerspiegeln. Der pro Aufgabenbereich beschriebene Unterstützungsbedarf sowie die erforderlichen Kompetenzen sind dabei maßgeblich (vgl. Ziffern 4-5 der Leistungsbeschreibung).
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus).
b) Qualifikation des einzusetzenden Personals(20 %)
Der Bieter benennt Personalprofile/Lebensläufe der Mitarbeiterinnen und/oder der Mitarbeiter, die das Prüfungsteam bilden bzw. leiten werden, und die Prognose zulassen, dass der Bieter den Auftrag entsprechend der Leistungsabforderungen fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird können.
Weiterhin geforderte Mindeststandards:
a) Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift der einzureichenden Personalprofile
b) Mindestens 300 von 500 möglichen Punkten für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand der nachfolgend beschriebenen Bewertungskriterien und -regeln.
— Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5,
— Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5.
Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals:
5 Punkte werden vergeben, wenn die Lebensläufe der Mitarbeiterinnen und/oder der Mitarbeiter die Prognose zulassen, dass der Bieter den Auftrag entsprechend der Leistungsabforderungen fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird können. 0 Punkte werden vergeben, wenn die Angaben zu erheblichen Zweifeln diesbezüglich führen. Dazwischen werden Punkte entsprechend dem Notensystem vergeben.
Fehlt die verbindliche Zusage, dass im Falle der Auftragserteilung die konkret zu benennenden Personen im vorliegenden Projekt eingesetzt werden, wird das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ mit 0 Punkten bewertet. Es wird in diesem Falle auch keine Nachforderung hinsichtlich dieser Zusage geben.
— Deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— Fähigkeit zur englischen Sprache in Wort und Schrift,
— Keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer.
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG)
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529