Erweiterung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Koordinationsleistungen nach § 3 der BaustellV – VgV-25-2583/20 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-25-2583/20

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Koordinationsleistungen nach § 3 der BaustellV – VgV-25-2583/20

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-25-2583/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Siehe II.2.4) – Beschreibung der Beschaffung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Siehe II.2.4) – Beschreibung der Beschaffung

muss es heißen:

Siehe II.2.4) – Beschreibung der Beschaffung.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

1. Angaben zur Baumaßnahme

— Allgemeine Beschreibung:

Auf der bundeseigenen Liegenschaft Stresemannstraße/Erna-Berger-Straße/Niederkirchnerstraße im Berliner Stadtbezirk Mitte soll für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein neues Erweiterungsgebäude einschließlich der Außenanlagen geplant werden, das zugleich als Leuchtturmprojekt des Bundes für Nachhaltiges Bauen dienen soll.

Auf der Liegenschaft sind zudem Büroflächen für die Nutzung durch weitere Bundesministerien und für das Abgeordnetenhaus von Berlin zu planen. Maßnahmenträgerin und Ausloberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Ziel ist es, das Grundstück baulich so zu verdichten, dass eine maximale Ausnutzung erreicht werden kann.

Es sind insgesamt ca. 29 600 m² Nutzfläche (NF) für Büroflächen inkl. Kantine, Konferenzbereich sowie Bibliothek als Medien-Informationszentrum (MIZ) im Neubau vorgesehen.

Auf dem Baugrundstück an der Stresemann-, Ema-Berger-, Niederkirchner Straße in Berlin befinden sich die Flurstücke 53; 56; 59; 82 mit den jeweiligen Größen in m² 4.775, 3.002, 31, 799, 7.269. Die Gesamtfläche aller Flurstücke beträgt 15 876 m².

— Auftraggeber/Nutzer:

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Nutzer*innen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

— Gebäudenutzung:

Ministerieller Büro- und Verwaltungsbau mit Kantine und Konferenzbereich

— Art der Baumaßnahme:

Neubau

— BGF/BRI:

Max. 54 800 m² BGF

— Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276:

[Betrag gelöscht] EUR

— Projektdauer:

Ca. 11 Jahre, 2019-2030

2. Gegenstand des Auftrages

— Leistungsbereich:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

— Leistungsbild:

Koordinationsleistungen nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen während der Planung und Ausführung - BaustellV

Lst. 1: Planung der Ausführung

Weitere Leistungen zur Lst. 1: Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsstättenverordnung

Lst. 2: Ausführung des Bauvorhabens

Weitere Leistungen zur Lst. 2: Einweisung in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,

Überarbeiten der Unterlage und dokumentieren von Wartungshinweisen und Betriebsanleitungen unter Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten

— Beginn/Ende der Leistungserbringung:

Ca. 07/ 2021 – 12/ 2026

Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.

muss es heißen:

1. Angaben zur Baumaßnahme

— Allgemeine Beschreibung:

Auf der bundeseigenen Liegenschaft Stresemannstraße/ Erna-Berger-Straße/ Niederkirchnerstraße im Berliner Stadtbezirk Mitte soll für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein neues Erweiterungsgebäude einschließlich der Außenanlagen geplant werden, das zugleich als Leuchtturmprojekt des Bundes für Nachhaltiges Bauen dienen soll.

Auf der Liegenschaft sind zudem Büroflächen für die Nutzung durch weitere Bundesministerien und für das Abgeordnetenhaus von Berlin zu planen. Maßnahmenträgerin und Ausloberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Ziel ist es, das Grundstück baulich so zu verdichten, dass eine maximale Ausnutzung erreicht werden kann.

Es sind insgesamt ca. 29 600 m² Nutzfläche (NF) für Büroflächen inkl. Kantine, Konferenzbereich sowie Bibliothek als Medien-Informationszentrum (MIZ) im Neubau vorgesehen.

Auf dem Baugrundstück an der Stresemann-, Ema-Berger-, Niederkirchner Straße in Berlin befinden sich die Flurstücke 53; 56; 59; 82 mit den jeweiligen Größen in m² 4.775, 3.002, 31, 799, 7.269. Die Gesamtfläche aller Flurstücke beträgt 15 876 m².

— Auftraggeber/Nutzer:

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Nutzer*innen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

— Gebäudenutzung:

Ministerieller Büro- und Verwaltungsbau mit Kantine und Konferenzbereich

— Art der Baumaßnahme:

Neubau

— BGF/BRI:

Max. 54 800 m² BGF

— Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276:

[Betrag gelöscht] EUR

— Projektdauer:

Ca. 11 Jahre, 2019-2030

2. Gegenstand des Auftrages

— Leistungsbereich:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

— Leistungsbild:

Koordinationsleistungen nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen während der Planung und Ausführung – BaustellV

Lst. 1: Planung der Ausführung

Weitere Leistungen zur Lst. 1: Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsstättenverordnung

Lst. 2: Ausführung des Bauvorhabens

Weitere Leistungen zur Lst. 2: Einweisung in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,

Überarbeiten der Unterlage und dokumentieren von Wartungshinweisen und Betriebsanleitungen unter Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten

— Beginn/Ende der Leistungserbringung:

Ca. 07/ 2021 - 12/ 2026

Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.

Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind:

Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen.

Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.

Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.

Weitere Hinweise:

1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.

2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.

3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.

4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).

5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).

6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.

Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.

Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.

7. Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO Bln erforderlich.

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind:

Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen.

Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.

Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.

Weitere Hinweise:

1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.

2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.

3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.

4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).

5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).

6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.

Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.

Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.

7. Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO Bln erforderlich.

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.

Die Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 4

Davon Anzahl der Mitarbeiter*innen mit baufachlichem Studienabschluss (oder vergleichbarem Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) und mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung seit Studienabschluss im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >=2

Zu 2.

Es sind 2 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) einzureichen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:

Beide Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2010 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI).

Davon

Mindestens ein Projekt mit Projektkosten mit mindestens >= 25 Mio. € netto der KGR 300 - 600 nach DIN 276.

Zu 3.

Projektleiter/in (PL):

— mit baufachlichen Studienabschluss (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule);

— mit Berufserfahrung seit Studienabschluss von mind. 4 Jahren im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV;

— mit Nachweis der Fortbildung gem. RAB 30 (oder vergleichbar).

Stellvertretende Projektleiter/in (MA 1)

— mit baufachlichen Studienabschluss (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule);

— mit Berufserfahrung seit Studienabschluss von mind. 2 Jahren im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV;

— mit Nachweis der Fortbildung gem. RAB 30 (oder vergleichbar).

Das Projektteam muss sich aus mindestens 2 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeiter sind nicht möglich.

muss es heißen:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.

Die Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 4

Davon Anzahl der Mitarbeiter*innen mit baufachlichem Studienabschluss (oder vergleichbarem Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) und mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung seit Studienabschluss im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellV im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >=2

Zu 2.

Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) einzureichen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:

Beide Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2010 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI).

Davon

Mindestens ein Projekt mit Projektkosten mit mindestens >= 25 Mio. EUR netto der KGR 300 - 600 nach DIN 276.

Zu 3.

Projektleiter/in (PL):

— mit baufachlichen Studienabschluss (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule);

— mit Berufserfahrung seit Studienabschluss von mind. 4 Jahren im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV;

— mit Nachweis der Fortbildung gem. RAB 30 (oder vergleichbar).

Stellvertretende Projektleiter/in (MA 1)

— mit baufachlichen Studienabschluss (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule);

— mit Berufserfahrung seit Studienabschluss von mind. 2 Jahren im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV;

— mit Nachweis der Fortbildung gem. RAB 30 (oder vergleichbar).

Das Projektteam muss sich aus mindestens 2 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeiter sind nicht möglich.

Abschnitt Nummer: VI.4.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Anstatt:

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]

muss es heißen:

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: