Charter eines Seeschiffs zur Bezeichnung von Nebenfahrwassern Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_802_059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Charter eines Seeschiffs zur Bezeichnung von Nebenfahrwassern
Charter eines Seeschiffs zur Bezeichnung der Nebenfahrwasser „Kaiserbalje“, „Fedderwarder Priel“, „Mittelpriel“, „Weser-Elbe-Wattfahrwasser“ mit dem Außenbezirk Blexen des WSA Weser-Jade-Nordsee. Das Einsatzgebiet ist im Wattgebiet und Nationalpark Wattenmeer, zwischen Kaiserbalje (westlichster Bereich) und Oxstedter Tief (nord-östlichster Bereich). Die Vertragssprache ist allein Deutsch.
I.S.d. Rechnungslegung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee | Am Alten Vorhafen 1 | 27568 Bremerhaven
I.S.d. Leistungserbringung: Seegebiet gem. dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabeunterlagen
1. Das Schiff muss für eine Wasserbauer-Kolonne (4 Personen) und zeitweises Aufsichtspersonal des Auftraggebers (bis 2 Personen), mindestens mit Messe, Mehrzweckräumen, Trockenraum, Kombüse zur Selbstverpflegung, Kühl-/Tiefkühlschränken, sanitären Anlagen und Schlafkojen (Einzelunterkunft inklusive Waschgelegenheit für 4 Personen des AG) ausgestattet sein.
2. Der Betreiber/Reeder des Schiffes gewährleistet in seiner Zuständigkeit und Verantwortung die Kenntnis und Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen (des Bundes, der Länder und regional zuständigen Behörden) zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 bzw. Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Cov-2 u.dgl.
3. Der tägliche Liegeplatz muss im Nahbereich der vom AG bestimmten Arbeitsorte sein. Ein 24Stunden-Dienst ist zu gewährleisten.
4. Das Schiff muss die geltenden gesetzl. Bestimmungen der Zulassungs- und Sicherheitsanforderungen seegehender Schiffe (SOLAS und mitgeltende Bestimmungen) erfüllen; u. a. müssen Rettungsketten und wachbefähigte Personen vorgehalten werden. Konstruktiv-nautisch muss/darf das Schiff einen max. Frischwassertiefgang von 1,80 m, ein Freibord von max. 1,20 m haben; ein Verladekran/Ladegeschirr (Hubvermögen mind. 2,5 Tonnen) für Materialumschlag von/an Land, von/auf Wasser an Bord muss vorhanden sein. Hilfsdiesel dürfen Ruhezeiten und Nachtruhe in Ruheräumen und Messe nicht beeinträchtigen. Das Seeschiff muss sich auf dem Watt, ohne technisch-funktionale Einschränkungen trockenfallenlassen können.
Auf Grundlage der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) i. V. m. den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) Ausgabe 04/2016 und den VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003 ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaft zur Vertragserfüllung zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist seine Eignung mit der Eigenerklärung zur Eignung- Angebot (Formblatt 333b-LF oder gleichwertig mit der Europäischen Eigenerklärung Eignung (EEE) nach;
— das Formblatt 333b-LF kann eingesehen werden unter: https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/ausschreibungen/eVergabe/Lieferleistungen/vol_node.html;jsessionid=C4F6207C8BB45387D4C1B7C517DD5D35.live21303
— Informationen zur EEE können u.a. abgerufen werden unter: https://eee.evergabe-online.de (Deutsch und Englisch) sowie: https://espd.uzp.gov.pl (25 Sprachen) | https://uea.publicprocurement.be (de, en, fr, nl).
A) Das Fahrzeug muss im internationalen Schiffsregister eingetragen und vorschriftsmäßig ausgerüstet sowie mit gültigen Schiffspapieren/Abnahmen von technischen Einrichtungen wie u. a. Rettungsmitteln versehen sein,
B) Die Besatzung muss über Befähigungszeugnisse – nach STCW zum Befahren der Seeschifffahrtsstraße-, gültige Seediensttauglichkeit, F+B-Schein, sowie dem Revier entsprechenden Sprechfunkzeugnis, Minimum ROC verfügen,
C) Nachweis, ausreichend Platz für Mitarbeiter, Material, Gerät des AG,
D) Frischwassertiefgang max. 1,80m (im Regelbetriebszustand),
E) Freibord max. 1,20m (im Regelbetriebszustand),
F) Kran mind. 2,5to mit ausreichender Ausladung für Bibo,
G) Vorgesehene Geräte mit Gerätekenndaten und Eignungsnachweis,
H) Zulassung durch die BG Verkehr,
I) Besatzung nach aktueller Schiffsbesetzungsverordnung,
J) Abnahme durch eine akkreditierte Klassifizierungsgesellschaft,
K) Gefährdungsbeurteilung nach dem ISM Code,
L) COVID-19 Konzept.
Der Bieter weist seine Eignung mit der Eigenerklärung zur Eignung – Angebot oder gleichwertig mit der Europäischen Eigenerklärung Eignung (EEE) nach; sowie auf Verlangen der Vergabestelle:
A) Nachweise, Erklärungen u.dgl. gem. §§ 45 und 47 VgV,
B) Auch präqualifizierte Bieter müssen die Erfüllung der Eignungskriterien genau so, wie bekanntgemacht, nachweisen.
Mit der Eigenerklärung zur Eignung ist ein jährlicher Unternehmensgesamtumsatz von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Der Bieter weist seine Eignung mit der Eigenerklärung zur Eignung – Angebot oder gleichwertig mit der Europäischen Eigenerklärung Eignung (EEE) nach; sowie auf Verlangen der Vergabestelle:
A) Nachweise, Erklärungen u.dgl. gem. §§ 46 und 47 VgV.
B) Die mit der Eigenerklärung zur Eignung angezogenen Referenzen liegen nicht länger als 3 Jahre zurück, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres 2020, maßgeblich ist der dokumentierte Tag der Abnahme.
C) Wenigstens eine der Referenzleistungen muss stattgefunden haben, in einem Seegebiet, welches dem hier bezeichnetem zu befahrenden vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit stellt sowohl auf die nautischen Anforderungen wie auf die der umgebenden Naturbedingungen ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.10) Alternativangebote sind nur als Hauptangebote möglich und auf den Gegenstand des Kapitel „2.6 Besatzung“ der Beschreibung der Leistung beschränkt. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, sind diese eindeutig klar voneinander unterscheidbar, vorzugsweise voneinander getrennet, auszufertigen und vorzulegen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: wie I.1)
Postleitzahl: wie I.1)
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de