Lizensierung von Dienstleistungen der Ratingagentur S & P

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kenfo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lizensierung von Dienstleistungen der Ratingagentur S & P

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72300000 Datendienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber benötigt aktuelle und historische Ratinginformationen für das weltweit investierte Anlagevermögen, insbesondere für die Bereiche Investment Management (Anlageentscheidungen sowie Überwachung und Analyse der Entwicklung des Portfolios) und Risikomanagement (insb. Ermittlung des Bonitätsrisikos). Hierfür werden zur notwendigen weitgehenden Abdeckung des aktiven Portfolios Online-Datenlieferungen der Agentur S & P für den Sektor Global Issuers + recent ratings mit täglicher Verfügbarkeit von aktuellen und historischen Daten benötigt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Lizenzvereinbarung (Master Subsription Agreement) für die Bereitstellung der Ratinginformationen der Agentur S&P, insbesondere für die Bereiche Investment Management (Anlageentscheidungen sowie Überwachung und Analyse der Entwicklung des Portfolios) und Risikomanagement (insb. Ermittlung des Bonitätsrisikos). Es werden Online-Datenlieferungen der Agentur S & P für den Sektor Global Issuers + recent ratings sowie eine Datennutzungslizenz mit täglicher Verfügbarkeit von aktuellen und historischen Daten vereinbart.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Der Auftraggeber veröffentlicht die beabsichtigte Vergabe der Bereitstellung der Ratinginformationen ex-ante zur Wahrung der Transparenz im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die Ratinginformationen unterliegen einem urheberrechtlichen Schutz und werden weltweit ausschließlich durch S&P lizenziert. Der Auftrag kann daher „wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbes. von gewerblichen Schutzrechten“ nur an ein bestimmtes Unternehmen, hier S&P, vergeben werden. Aufgrund des konsolidierten weltweiten Datenpools des Auftragnehmers sind die Informationen für die Betreuung und Entwicklung des Portfolio des Auftraggebers zur Sicherstellung des Investment- und Risikomanagementprozesses zwingend erforderlich. Zudem werden diese Ratings sowohl von der KVG als auch den Asset Managern eingesetzt und ist eine Kontrolle und Überwachung daher nur möglich, wenn diese Daten beim Auftraggeber ebenfalls vorliegen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: New York
NUTS-Code: US UNITED STATES
Postleitzahl: 10041
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Auftragserteilung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist. Die nähere Begründung hierfür ist den Ausführungen unter IV.1.1) zu entnehmen. Mit der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung bekundet der Auftraggeber die Absicht, das auf die Bereitstellung der Daten gerichtete „Master Subscription Agreement“ abzuschließen. Der Abschluss der genannten Vereinbarung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung, erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen, wonach eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eintritt, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2021