Online-Media [2-2021]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Online-Media [2-2021]
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die Erstellung eines Konzepts für eine Online-Mediaplanung für das Präventionsprogramm „Bau auf Sicherheit. Bau auf dich.“ sowie die Schaltung der Online-Werbeanzeigen.
Berlin
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist eines Konzepts für eine Online-Mediaplanung für das Präventionsprogramm „Bau auf Sicherheit. Bau auf dich.“ zu erstellen, das folgende Elemente enthält:
Zielgruppen-Targeting, Angabe der Werbeträger, der Werbemittel, der Frequenzen, der Timings und Detailkosten.
Die Online-Mediaplanung ist 2 Wochen nach Auftragsvergabe und des Briefings durch die BG BAU bzw. die Rahmenvertragsagentur der BG BAU für die Initiative vorzulegen.
Gegenstand der Beauftragung ist weiterhin die Schaltung der Online-Werbeanzeigen. Für die Online-Kampagne ist ein permanentes Tracking mit einem monatlichen Reporting durchzuführen. Darüber hinaus sind pro Jahr 4 Quartalsreportings zu erstellen. Die kontinuierliche Steuerung der Online-Kampagne erfolgt in Absprache mit der Rahmenvertragsagentur der BG BAU.
Für die Dienstleistung steht ein Budget in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Jahr zur Verfügung.
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal 12 Monaten. Eine Verlängerung über den 31.5.2025 ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1] Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Kopie des Handelsregisterauszuges)
[1] Erklärungen:
[1a] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen;
[1b] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen;
[1c] dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
[1d] über die Gesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020);
[2] Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu [2]: Mindesthöhe: 1 Mio. EUR zur Abdeckung von Vermögens- und datenschutzrechtlicher Schäden
[1] Angabe von 3 Referenzen in Form einer Liste über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen (Online-Media-Konzeptionen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020);
[2] Erklärung, ob und ggf. welche Leistungen (Art und Umfang) das Unternehmen an Unterauftragnehmer übertragen will.
Zu [1]: Der Auftraggeber behält sich die (stichpunktartige) Überprüfung der Referenzen vor. Deshalb muss die Referenzliste vollständige Angaben enthalten über die erbrachte Leistung, den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, sowie den öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten). Dabei sind die Vorgaben für die vergleichbare Leistung und den angegebenen Referenzzeit-raum zwingend zu beachten. Sofern konkrete Ansprechpartner und/oder Kontaktdaten nicht benannt werden können, sind die allgemeinen Kontaktdaten des Auftraggebers der Referenzleistung anzugeben. Fehlen die geforderten Angaben oder wei-chen von den Vorgaben ab, werden diese nicht nachgefordert und die Referenz bleibt unberücksichtigt. Dies kann u. U. zum Ausschluss des Angebots wegen Nichterfüllung der Eignungskriterien gem. § 57 Abs. 1 Satz 1 VgV führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Aufstellung beizufügen, die die Zusammensetzung der Mitglieder ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung per Fax oder elektronisch der Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]