Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000214
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg. Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die Weiterentwicklung und Ausbau sowie Pflege und Wartung des bereits eingesetzten schulischen Zugangsportals. Darüber hinaus beinhaltet die Aufgabenstellung dieser Ausschreibung u. a. die Behebung von Fehlern.
Mit dieser Ausschreibung sucht die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einen Entwicklungspartner für das schulische Zugangsportal eduPort. Die Entwicklungsleistung beinhaltet die Übernahme und Einarbeitung in die vorhandene Lösung sowie die Weiterentwicklung und Pflege von eduPort über einen festgelegten Zeitraum.
Zu Ziff. II.1.5): Der EU-Schwellenwert ist überschritten; der genaue Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg
Ort: München
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Postleitzahl: 81247
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [removed] zu richten.