EU-Ausschreibung — SAP IDM Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der BSR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Ausschreibung — SAP IDM Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der BSR
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich SAP IDM. Zielsetzung ist es, die Fachbereiche und Tochterunternehmen der BSR bei der Nutzung der SAP-Funktionalitäten und Komponenten zu beraten, zu unterstützen und neue Anforderungen umzusetzen.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich SAP IDM. Zielsetzung ist es, die Fachbereiche und Tochterunternehmen der BSR bei der Nutzung der SAP-Funktionalitäten und Komponenten zu beraten, zu unterstützen und neue Anforderungen umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-Ausschreibung — SAP IDM Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der BSR
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert V.2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.