Internationale Öffentlichkeitsarbeit – International Public Relations Referenznummer der Bekanntmachung: SHF-IPR-Ex-post Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.humboldtforum.org
Abschnitt II: Gegenstand
Internationale Öffentlichkeitsarbeit – International Public Relations
Planung und Umsetzung einer koordinierten und das etappenweise Eröffnungsszenario des Humboldt Forums begleitenden internationalen Öffentlichkeits- und Pressearbeit.
Die Aufgaben der Agentur umfassen folgende Leistungen (Arbeitspakete):
1. Laufende Unterstützung,
2. Allgemeine Presse- und Medienstrategie,
3. Strategieentwicklung und -umsetzung zum Thema „Reisen und Tourismus“,
4. Strategieentwicklung und -umsetzung zum Thema „Architektur und Geschichte des Ortes“,
5. Strategieentwicklung und -umsetzung zum Thema „Wissenschaft und Forschung“,
6. Strategieentwicklung und -umsetzung zum Thema „Kunst und Kultur“,
7. Strategieentwicklung und -umsetzung zum Thema „Lebensstil & Jugend“,
8. Planung und Durchführung Presseveranstaltungen und -reisen.
Arbeitspakete 3 sowie 5 bis 8 sind optional und werden nach Maßgabe der Vertragsbedingungen auf gesonderten Abruf des Auftraggebers erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: London
NUTS-Code: UKI LONDON
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Formular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDPVR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de