Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung / -überarbeitung in Brandenburg und Berlin – VOEK 061-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 061-20

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung / -überarbeitung in Brandenburg und Berlin – VOEK 061-20

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 061-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung / -überarbeitung in Brandenburg und Berlin.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/02/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.7)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

muss es heißen:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

muss es heißen:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Los-Nr.: 3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

muss es heißen:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Los-Nr.: 4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

muss es heißen:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Los-Nr.: 5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

muss es heißen:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Los-Nr.: 6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

muss es heißen:

Beschreibung der Verlängerungen

Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).

Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.

Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

muss es heißen:

Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

muss es heißen:

Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

muss es heißen:

Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

muss es heißen:

Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

muss es heißen:

Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

muss es heißen:

Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.

Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.

Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).

Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: