Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung / -überarbeitung in Brandenburg und Berlin – VOEK 061-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 061-20
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung / -überarbeitung in Brandenburg und Berlin – VOEK 061-20
Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung / -überarbeitung in Brandenburg und Berlin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist).
Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG.
Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bitte berücksichtigen Sie Punkt II.2.14).
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5 WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
Als Angebotspreis je Los wird der Gesamtwertungspreis in netto einschließlich dem Preis für die Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis / Preisblatt gewertet.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z. B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege / Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik oder eine vergleichbare Qualifikation).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.