Beratungsleistungen i. R. des BMWi-Programms „Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe“
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 13005/008-09#026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen i. R. des BMWi-Programms „Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe“
Beratungsleistungen i. R. des BMWi-Programms „Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe“
Seit 1994 erfolgt die Unterstützung von Staaten in Mittel- und Osteuropa durch das Projekt „Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe / Wirtschaftspolitischer Dialog“. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungen in diesen Ländern sowie ihre Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen. Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen der Partnerländer erbracht. Die konkreten Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden von Institutionen und Regierungsstellen der Partnerländer vorgeschlagen. Die Maßnahme wird aus Mitteln des BMWi finanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin/Armenien
Fortsetzung und Intensivierung der Beratungen zur Unterstützung der armenischen Reformbemühungen der armenischen Regierung in 2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Fortsetzung und Intensivierung der Beratungen zur Unterstützung der armenischen Reformbemühungen der armenischen Regierung in 2021.
Ein neuer AN müsste die bereits 2019 begonnene Beratungsmaterie inklusive der bisherigen Historie neu erfassen und aufarbeiten. Dies würde Kapazitäten im Fachreferat binden, die nicht sicher bereitgestellt werden können, da das Verfahren bereits sehr weit fortgeschritten ist und entsprechende Kontakte geknüpft wurden. Dies würde wiederum zu einer erheblichen und nicht hinnehmbaren Verzögerung des gesamten Verfahrens führen, die unter den bestehenden, nicht veränderlichen Randbedingungen nicht hinnehmbar wäre.