ZfA LV 07 Stahlbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 22457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.albertinen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZfA LV 07 Stahlbauarbeiten
Das Albertinen-Diakoniewerk e. V. wurde 1907 gegründet und bezog 1964 den ersten Bauabschnitt des Albertinen-Krankenhaus am jetzigen Standort Süntelstraße 11a. Von 210 Betten zu diesem Zeitpunkt entwickelte sich das Albertinen-Diakoniewerk e. V. zum größten diakonischen Krankenhausträger in Hamburg. Neben dem Albertinen-Krankenhaus zählen das Evangelische Amalie-Sieveking-Krankenhaus und das AlbertinenHaus sowie verschiedene Senioren-Wohnanlagen, Pflegeeinrichtungen und ergänzende Einrichtungen zum Albertinen-Diakoniewerk e. V. Der geplante Neubau des Zentrums für Altersmedizin stellt eine bauliche Erweiterungsmaßnahme am bestehenden Albertinen-Krankenhaus dar. Die derzeit auf dem Baugelände des ZfA vorhandenen Gebäude werden im Vorfeld der Maßnahme bauseits abgebrochen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Stahlbauarbeiten für die Technikzentrale auf der Dachfläche des 2. Obergeschosses sowie 2 Unterkonstruktionen für Glasdächer. Bei der Ausführung der Arbeiten ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) zu beachten.
Neubau des Zentrums für Altersmedizin am Albertinen-Krankenhaus
Süntelstraße 11a
22457 Hamburg
Die Leistungen umfassen die Stahlbauarbeiten für den Neubau des Zentrums für Altersmedizin des AlbertinenKrankenhauses in Hamburg-Schnelsen, Süntelstraße 11a. Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind Arbeiten anderer Unternehmer erforderlich. Beim Bauablauf sind die Arbeiten dieser Unternehmer zu berücksichtigen und soweit erforderlich vom Auftragnehmer zu koordinieren. Bei der Durchführung der Baumaßnahme gilt die VOB in der neuesten Fassung. Die Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften sind einzuhalten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftragnehmer.
Aufgrund der Zeit- und Terminvorgaben zur Erreichung des Projektziels ist es erforderlich, dass Vergabeverfahren ohne Vorliegen einer Baugenehmigung zu starten. Unter Berücksichtigung, dass die Baugenehmigung so rechtzeitig beantragt wurde, dass sie vor Vertragsbeginn zu erwarten ist, werden die Leistungen jetzt ausgeschrieben. Die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Zuschlagserteilung stehen unterm dem Vorbehalt, dass die Baugenehmigung entsprechend erteilt wird und rechtskräftig ist. Im Falle der Nichterteilung bzw. fehlender Rechtskraft bis zum 28.2.2021 besteht ein schwerwiegender Grund für eine Aufhebung des Verfahrens. Etwaige Ansprüche hieraus stehen den Bieter im Falle der Aufhebung nicht zu. Gleichwohl prüft der Auftraggeber vor einer Aufhebung das Vorliegen milderer Mittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Informationen zum Eintrag Berufsregister,
— Auskunft, ob Eintragung in der Liste des Vereins zur Präqulifikation von Bauunternehmen e. V. vorliegt,
— Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Geeignete Unterlagen zur Bestätigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Angabe Umsatzzahlen,
— Angaben zur rechtskräftigen Verurteilung oder Geldbuße,
— Angaben zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht alter als 12 Montane sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen,
— ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
— Angaben zum Vorliegen von schweren Verfehlungen,
— Angaben zum Vorliegen von Insolvenz/Liquidation,
— Angaben zu Registerabfragen (Einholen Angaben Gewerbezentralregister und Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs),
— Bestätigung zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn sowie zur sozialverträglichen Beschaffung (ILO-Kernarbeitsnormen und Holzzertifizierung)
— Vergleichbare Leistungen/Referenzen aus den letzten abgeschlossenen 5 Kalenderjahren,
— Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und – wenn vorhanden – eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Leistungserbringung. Die Kontaktdaten des Auftraggebers sind zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsanantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.