Zustellung von eGK-PIN/PUK-Briefen Referenznummer der Bekanntmachung: 20-05153
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Zustellung von eGK-PIN/PUK-Briefen
Auftragsgegenstand ist die persönliche Zustellung in einem sicheren Verfahren gemäß § 336 Abs. 5 Nr. 1 SGB V von eGK-PIN/PUK-Briefen an Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK).
Um Leistungen der TK in Anspruch nehmen zu können, benötigen ihre Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Damit Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI) genutzt werden können (z. B. die elektronische Patientenakte), wird zusätzlich eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) benötigt. Diese PIN muss den Versicherten gemäß § 336 Abs. 5 Nr. 1 SGB V mit einem sicheren Verfahren persönlich zugestellt werden, damit diese auf Daten in den o. g. TI-Anwendungen zugreifen dürfen. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist daher eine die Anforderungen des § 336 Abs. 5 Nr. 1 SGB V erfüllende Zustellung von eGK-PIN/PUK-Briefen an TK-Versicherte ab dem 1. Juni 2021.
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.5.2023. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 9 Monaten zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.5.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die TK hat die Option, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr durch entsprechende Erklärung zu verlängern; in diesem Fall endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des 31.5.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Ein abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten), die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD6T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.