Dienstleistungen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-29-SYS-RAD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Es wird ein Dienstleister gesucht, der mit seinem Know-How, seiner Erfahrung und bei Bedarf unter Beauftragung und Steuerung weiterer externer Partner die digitalen Anwendungen im Hause der AOK rund um die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zentral unterstützt.
Alle digitalen Anwendungen (Web, App, Intranet, elektronische Verwaltungsabläufe) im Verantwortungsbereich des AOK-Bundesverbands und der AOKs sollen dahingehend unterstützt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit umfassend umgesetzt werden können. Dazu soll das interne Know How rund um die gesetzlichen Anforderungen ständig aktualisiert und dokumentiert werden.
Für dieses Vorgehen wird ein Dienstleister gesucht, der mit seinem Know-How, seiner Erfahrung und bei Bedarf unter Beauftragung und Steuerung weiterer externer Partner die digitalen Anwendungen im Hause der AOK über im Folgenden definierte Dienstleistungen rund um die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zentral unterstützt.
Der Auftragnehmer soll für den Auftraggeber folgende Leistungen erbringen:
— Beratung rund um die Barrierefreiheit,
— Auditierung von digitalen Anwendungen,
— Erstellung von Texten in Leichter Sprache,
— Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache,
— Projekt-Management und Key Accounting.
Dieser Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags an den Auftragnehmer zustande.
Dieser Vertrag läuft bis zum 31.3.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Zusätzlich ist datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, einzureichen: Erklärung einer Bietergemeinschaft.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten Erklärungen datiert, unter-schrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen für jedes Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft:
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die nachfolgend genannten Erklärungen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen für jedes Unternehmen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin beizubringen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft:
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers, den Auftraggeberinnen vorlegen wird.
Mindestdeckungssummen:
— Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Versicherungsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
1. Referenzen:
Anzugeben sind mindestens jeweils 2 Referenzen aus folgenden Bereichen, die vom Auftragnehmer oder von in der Liste der Dritt- bzw. Nachunternehmer benannten Unternehmen erbracht wurden:
a. Beratung von Unternehmen zur BITV 2.0 laut 4.3.1 Leistungsbeschreibung,
b. Durchführung von BITV-Tests laut 4.3.2 Leistungsbeschreibung,
c. Erstellung von Erläuterungen in Leichter Sprache nach BITV 2.0 laut 4.3.3 Leistungsbeschreibung,
d. Erstellung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nach BITV 2.0 laut 4.3.4 Leistungsbeschreibung.
Diese Referenzen müssen in den letzten 3 Kalenderjahren erbracht worden sein und nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein.
a. Beratung von Unternehmen zur BITV 2.0 laut 4.3.1 Leistungsbeschreibung:
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde:
— Aufbereitung der gesetzlichen Vorgaben laut BITV 2.0 für einen Auftraggeber,
— Nachverfolgung von Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Erarbeitung von Umsetzungsstrategien für einen Auftraggeber,
— Klärung von Detailfragen zur Auslegung der gesetzlichen Vorgaben für einen Auftraggeber,
— Fachliche Überprüfung der Arbeitsergebnisse Dritter bezogen auf sämtliche Leistungen laut Leistungsbeschreibung sowie auf technische Umsetzungen laut WCAG 2.1,
— Erstellung von Erklärungen zur Barrierefreiheit laut BITV 2.0,
Die 2 Referenzen sind wie folgt nachzuweisen:
— Bieter:
— Referenz Nr. von insgesamt eingereichten Referenzen,
— Leistungserbringer mit Ansprechpartner und vollständiger Adresse,
— Auftraggeber/in mit vollständiger Adresse,
— Branche,
— Ansprechpartner,
— Leistungszeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
— Anzahl der Monate für die die Dienstleistung durchgängig für den Auftraggeber durchgeführt wurde,
— Angabe, welche Dienstleistungen über die Referenz erbracht wurden:,
— Weitere:
— Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten:
b. Durchführung von BITV-Tests laut 4.3.2 Leistungsbeschreibung
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde:
— Durchführung von BITV-Tests für Web-Anwendungen,
— Durchführung von BITV-Tests für App-Anwendungen.
Die 2 Referenzen sind wie folgt nachzuweisen:
— Bieter:
— Referenz Nr. von insgesamt eingereichten Referenzen,
— Leistungserbringer mit Ansprechpartner und vollständiger Adresse,
— Auftraggeber/in mit vollständiger Adresse,
— Branche,
— Ansprechpartner,
— Leistungszeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
— Anzahl der Monate für die die Dienstleistung durchgängig für den Auftraggeber durchgeführt wurde,
— Angabe, welche Dienstleistungen über die Referenz erbracht wurden:
— Weitere:
— Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten:
c. Erstellung von Erläuterungen in Leichter Sprache nach BITV 2.0 laut 4.3.3 Leistungsbeschreibung
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde:
— Erstellung von neuen Erläuterungen in Leichter Sprache laut BITV 2.0,
— Überarbeitung von bestehenden Erläuterungen in Leichter Sprache laut BITV 2.0,
Die 2 Referenzen sind wie folgt nachzuweisen:
— Bieter:
— Referenz Nr. von insgesamt eingereichten Referenzen,
— Leistungserbringer mit Ansprechpartner und vollständiger Adresse,
— Auftraggeber/in mit vollständiger Adresse,
— Branche,
— Ansprechpartner,
— Leistungszeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
— Anzahl der Monate für die die Dienstleistung durchgängig für den Auftraggeber durchgeführt wurde,
— Angabe, welche Dienstleistungen über die Referenz erbracht wurden:
— Weitere:
— Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten:
d. Erstellung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nach BITV 2.0 laut 4.3.4 Leistungsbeschreibung
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde:
— Erstellung von Videos in Gebärdensprache,
— Erstellung von neuen Erläuterungen in DGS laut BITV 2.0,
— Überarbeitung von bestehenden Videos in DGS laut BITV 2.0.
Die 2 Referenzen sind wie folgt nachzuweisen:
— Bieter:
— Referenz Nr. von insgesamt eingereichten Referenzen,
— Leistungserbringer mit Ansprechpartner und vollständiger Adresse,
— Auftraggeber/in mit vollständiger Adresse,
— Branche,
— Ansprechpartner,
— Leistungszeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
— Anzahl der Monate für die die Dienstleistung durchgängig für den Auftraggeber durchgeführt wurde,
— Angabe, welche Dienstleistungen über die Referenz erbracht wurden:
— Weitere:
— Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten:
2. Erklärung, dass der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer Zugang zu einem professionellen Video-Studio mit Beleuchtung und Green-Screen hat.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD8P5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.