Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E36555111
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung im Juni 2020 den Rahmen für den Hochlauf der Wasserstofftechnologien in Deutschland gesetzt. Neben der hohen klimapolitischen Relevanz liegt ein wichtiger Fokus der Strategie auf dem industriepolitischen Potenzial der grünen Wasserstofftechnologie für den deutschen Wirtschaftsstandort. Dazu zählen insbesondere die Schlüsseltechnologien der Wasserelektrolyse und der Brennstoffzellentechnologie. Neben der Stärkung der Systemlieferanten muss ebenfalls eine nachhaltige Etablierung und Stärkung der Zulieferindustrie erfolgen.

Brennstoffzellensysteme in Verbindung mit grünem Wasserstoff werden zukünftig für eine effiziente Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig sein. Dies betrifft vorrangig Anwendungen mit hohen energetischen Anforderungen und die Einsatzbereiche, bei denen der batterieelektrische Antrieb nicht geeignet ist, wie beispielsweise den Schwerlastgüterverkehr, Züge des SPNVs, Busse des ÖPNVs und PKW im Langstreckenbetrieb. Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurden hier seit 2006 frühzeitig wichtige Grundlagen gelegt und bereits erste serienreife Produkte entwickelt. Die aktuelle Ausrichtung der zweiten Phase des NIPs fokussiert sich auf eine marktnahe Förderung und Etablierung dieser Technologien. Hier setzt die Maßnahme 10 der Nationalen Wasserstoffstrategie an und führt die Bestrebungen des NIP durch die Prüfung des Aufbaus eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologie fort.

Im Rahmen eines durch das BMVI veröffentlichten Wettbewerb zur Identifizierung von potentiellen Standorten für die Umsetzung eines solchen Zentrums, werden 3 Gewinner ausgewählt. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Diese Machbarkeitsstudien sollen wiederum als Basis für die finale Standortwahl zum Aufbau des Technologie- und Innovati-onszentrums dienen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Teil der Beauftragung.

Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung von Umsetzungskonzepten für diese Standorte unter Berücksichtigung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Dabei sollen sowohl inhaltliche Fragestellungen als auch Fragen zur Betreiberschaft und zu den beihilferechtlichen Auswirkungen der öffentlichen Finanzierung eines marktnahmen Zentrums untersucht werden. Ein Umsetzungskonzept hängt maßgeblich von den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Dazu zählen beispielsweise die Infrastrukturanbindung oder die möglichen Industrie- und Forschungspartner.

Schlussendlich sollen die Machbarkeitsstudien die Grundlage für die strategische Entscheidung des BMVI für ein standortbezogenes Konzept als Vorlage für den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien bilden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BMVI beabsichtigt den Aufbau eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu fördern. Das wettbewerbliche Verfahren zur Identifizierung geeigneter Standorte für ein solches Zentrum wurde am 10.11.2020 angestoßen. Der Wettbewerb ruft dazu aus sich mit einem standortbezogenen Konzept zu bewerben. Ein standortbezogenes Konzept kann auch dezentral angelegt sein und aus mehreren Standorten unter einem organisatorischen Dach bestehen.

Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Die Auswahl der standortbezogenen Konzepte, zu denen im Rahmen dieses Auftrags die Machbarkeit im Detail geprüft werden soll, wird vor Auftragserteilung durch das BMVI verkündet.

Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet für einzelne Arbeitspakete optional die Aufnahme von bis zu 3 weiteren standortbezogenen Konzepten, sofern sich dies als notwendig erweisen sollte. Diese Leistung wird im Abschnitt III näher definiert und ist als Option anzubieten. Die im Rahmen des Auftrags näher zu definierenden Leistungen des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien richten sich an innovative Unternehmen und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.

Durch die beabsichtigte öffentliche Förderung des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien ergibt sich ggf. ein Vorteil für die Unternehmen, die zukünftig dessen Leistungen in Anspruch nehmen.

Um unzulässige Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Markt auszuschließen, müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Beihilferechts ermittelt werden. Diese sind anschließend beim Aufbau und Betrieb des Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu berücksichtigen.

Kernaufgabe des Auftragnehmers wird die Ausarbeitung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells sein unter Beachtung der lokalen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand.

Die Machbarkeitsstudien bilden die Grundlage für die finale Entscheidung für ein standortbezogenes Konzept durch das BMVI und für den darauffolgenden Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass sich ein dezentrales Standortkonzept als das zielführendste erweist.

Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:

— Arbeitspaket 1: Bedarfsermittlung der Zielgruppen – Inhaltliche Auslegung des Technologie- und Innovationszentrums,

— Arbeitspaket 2: Regionale und nationale Vernetzung,

— Arbeitspaket 3: Prüfung und Bewertung der standortspezifischen Gegebenheiten,

— Arbeitspaket 4: rechtliches Grundkonzept,

— Arbeitspaket 5: Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells,

— Arbeitspaket 5.1 Aufbauphase,

— Arbeitspaket: 5.2 Nachhaltige Betriebsphase.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 5
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Arbeitspaket 1:

Sichtung und Auswertung der aus dem Wettbewerb hervorgegangenen und prämierten 3 standortbezogenen Wettbewerbsbeiträge für das Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstofftechnologie. Erfassung der an den Konzepten beteiligten Unternehmen und inhaltliche Auswertung der jeweiligen Interessensbekundungen. Für diese Leistung ist optional die Betrachtung von bis zu 3 weiteren Standorten anzubieten. Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4 Muster Preiskalkulation).

Arbeitspaket 3:

In diesem Arbeitspaket geht es darum, für jeden der 3 ausgewählten Standorte die lokalen Gegebenheiten zu prüfen und zu bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere bis zu 3 nicht prämierte Standorte prüfen und bewerten zu lassen. Hierfür ist eine optionale anzubieten. Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4 Muster Preiskalkulation).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.

Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der/die Auftraggeber/in behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.

Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

— Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte),

— Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, Email-Adresse),

— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.),

— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.),

— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.),

— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.),

— Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen),

— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sowie für seinen Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Gesellschaften mit ihrem Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands sind verpflichtet selbst eine entsprechende Auskunft zu beantragen und vor der Zuschlagerteilung vorzulegen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Jurpersonen_Ausland/Jurpersonen_Ausland_node.html.

PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.

PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):

Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.

— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters:

— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,

— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen),

— Der/die Projektleiter/Projektleiterin muss nachweisen, dass er/sie mindestens 5 Jahre Erfahrung im Projektmanagement von ähnlicher Projektgrößenordnung besitzt.

Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:

1. Fachliche Expertise und einschlägige praktische Erfahrung in Rechtsgebieten, die für den Aufbau und die Errichtung und den Aufbau des Zentrums relevant sind, insbesondere im Vergabe-, Beihilfe-, Verfassungs-, Immobiliarsachen- und Insolvenzrecht.

2. Umfassende Kenntnisse zum internationalen Stand der Technik relevanter Technologien im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien 3. Erfahrung in der Aufbereitung und Dokumentation von Informationen für politische Entscheidungsprozesse innerhalb der Bundesverwaltung.

4. Einschlägige Vernetzung mit Marktakteuren und Einrichtungen oder Netzwerken, die relevante Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ausüben.

5. Erfahrung in der Planung von technischen Anlagen im Labor- und Demonstrationsmaßstab, die typischerweise zur Entwicklung, Zertifizierung und Standardisierung verwendet werden.

6. Erfahrung im organisatorischen Aufbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer technischer und organisatorischer Komplexität.

Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):

— Projektbezeichnung,

— Projektlaufzeit,

— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,

— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz insbesondere deren Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),

— Angabe des/der Auftraggebers/in,

— Projektvolumen in Euro.

PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/03/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/03/2021
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.

Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. 36555111(http://www.subreport.de/E36555111) kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 36555111 ein (http://www.subreport.de/E36555111). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 18.2.2021 zu stellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.

Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.

Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/01/2021