Generalplanung der Erschließungsmaßnahmen für das Wohnquartier „Hafenbahnpark“ in Hamburg – Wilhelmsburg Referenznummer der Bekanntmachung: OV 702-2020 cp
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung der Erschließungsmaßnahmen für das Wohnquartier „Hafenbahnpark“ in Hamburg – Wilhelmsburg
F & w fördern und wohnen AöR (f&w) ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1 500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben.
Momentan gibt es in den Unterkünften bzw. Einrichtungen von f&w mehr als 32 000 Plätze.
F&w plant derzeit mit der Unterstützung eines bereits beauftragten Generalplaners für die hochbaulichen Leistungen eine Neuordnung und Neubebauung ihres Grundstücks An der Hafenbahn 5-13 im Norden Wilhelmsburgs. Auf dem ca. 1,55 ha großen Grundstück sollen um die 350 Wohnungen sowie Gewerbeflächen in mehreren Gebäuden entstehen. Die derzeitige Bestandsbebauung aus dem Jahr 1973 wird zurück gebaut.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Generalplanung sämtlicher Erschließungsmaßnahmen, die zur Umsetzung der geplanten Nutzung erforderlich werden. Dazu zählen die Planungen der Frei- und Verkehrsanlagen sowie die Ingenieurplanungen der Trinkwasserversorgung sowie der Schmutz- und Regenwasserentsorgung, wobei nicht immer alle Leistungsphasen bzw. Grundleistungen einer Leistungsphase erforderlich sind.
Hafenbahnpark
An der Hafenbahn 5-13
20539 Hamburg-Wilhelmsburg
Folgende Planungsleistungen sollen an den Generalplaner für die Erschließungsmaßnahmen vergeben werden:
— Objektplanung Verkehrsanlagen für den Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen in der Straße An der Hafenbahn bis zur südlichen Wendeanlage in Verlängerung der Schlinckstraße, unter Berücksichtigung der mit den zuständigen Behörden und f&w abgestimmten Gestaltungsvorgaben an die Flächen,
— Objektplanung Verkehrsanlagen für den Neubau der privaten Verkehrsflächen und Freianlagen auf dem Grundstück von f&w, unter Berücksichtigung der mit f&w abgestimmten Gestaltungsvorgaben an die Flächen,
— Objektplanung Freianlagen für den Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen in der Straße An der Hafenbahn bis zur südlichen Wendeanlage in der Verlängerung der Schlinckstraße (in Zusammenarbeit mit der Objektplanung Verkehrsanlagen),
— Objektplanung Freianlagen für den Neubau der privaten Verkehrsflächen und Freianlagen auf dem Grundstück von f&w (in Zusammenarbeit mit der Objektplanung Verkehrsanlagen),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Umbau des Regenwassersiels in der Straße An der Hafenbahn (inkl. Rückhaltung und Drosselung),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Schmutz- und Regenwasserkanäle auf dem Grundstück von f&w (in Trennsystem inkl. Rückhaltung und Drosselung),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau einer Trinkwasserversorgung auf dem Grundstück von f&w vom Anschlussbereich der öffentlichen Verkehrsflächen bis an die Übergabepunkte der einzelnen Gebäude (inkl. ggf. erforderlicher Drückerhöhung),
— Für die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) nach BauStellVO.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe I). Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet (Stufe II = LPh 4; Stufe III = LPh 5-7; Stufe IV = LPh 8-9). Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung der Erschließungsmaßnahmen für das Wohnquartier „Hafenbahnpark“ in Hamburg – Wilhelmsburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Telefon: +49 7130040
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens f&w erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 7.12.2020 über die Vergabeplattform gestellt werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass f&w keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. f&w kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. f&w behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Nach Eingang der Angebote und deren Auswertung erhalten die gemäß den Maßgaben der Angebotsaufforderung und dieser Bekanntmachung ausgewählten Bieter voraussichtlich bereits in der KW 51/2020 eine Einladung zum Präsentationstermin zugesandt. Die Präsentationstermine sind voraussichtlich in der KW 02/2021 vorgesehen. Sie werden – nach Wahl von f&w unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie – in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. Einzelheiten zu den Präsentationen enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDGYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.