Städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb für die Erweiterung des Hamburger Hauptbahnhofes und der Entwicklung seines Umfelds Referenznummer der Bekanntmachung: HBF010

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6GDZU1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6GDZU1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: städtische GmbH auf regionaler/lokaler Ebene und Regional- und Lokalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb für die Erweiterung des Hamburger Hauptbahnhofes und der Entwicklung seines Umfelds

Referenznummer der Bekanntmachung: HBF010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Hamburger Hauptbahnhof ist der wichtigste und größte Bahnhof in Norddeutschland. Auf 14 Gleisen verkehren täglich über 800 Züge des Fern- und Nahverkehrs und rund 1 200 S-Bahnen. Mit über 500 000 Personen verkehren hier mehr Menschen als an jedem anderen Bahnhof in Deutschland, und auch im europäischen Vergleich sind nur am Pariser Gare du Nord mehr Menschen täglich unterwegs. Die Leistungsfähigkeit des Hauptbahnhofs stößt dabei in jeder Hinsicht an seine Belastungsgrenze. Hinsichtlich der Personenströme ist insbesondere die Südseite des Bahnhofs betroffen.

Durch die DB Station&Service AG wurde eine Personenstromanalyse erarbeitet, die die heutigen und zukünftigen Reisendenströme im Bahnhof analysiert. Auf Basis der Daten wurde erörtert, wie infrastrukturelle Verbesserungen erzielt und umgesetzt werden können. Ziel ist es, vorzugsweise auf der Südseite/Steintorbrücke eine Entlastung durch neue Zugänge zu schaffen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat ihrerseits eine Verkehrsuntersuchung für das Umfeld des Hauptbahnhofs durchgeführt, um Möglichkeiten für eine höhere Leistungsfähigkeit des Hauptbahnhofs in Verknüpfung mit den anderen an diesem Ort zusammenlaufenden Verkehrsträgern auszuloten. Einen besonderen Schwerpunkt legte die Untersuchung auf die Einrichtung einer Kommunaltrasse für Bus-, Taxi-, Rad- und Fußgängerverkehr auf der Steintorbrücke.

Ziel dieses Wettbewerbsverfahren ist es, angesichts des dringend notwendigen Ausbaus des Verkehrsknotens, über eine grundlegende Weiterentwicklung des Stadtraums rund um den Hamburger Hauptbahnhof nachzudenken und infrastrukturell, städtebaulich wie freiraumplanerisch angemessene Lösungsansätze zu finden. Dabei geht es um einen achtsamen Umgang mit dem Denkmal des Bahnhofsgebäudes einerseits wie um eine sinnfällige Verknüpfung mit den höchst unterschiedlichen Nachbarschaften rund um den Hauptbahnhof andererseits.

Eine Kurzfasssung der Auslobung ist als Anlage der EU-Bekanntmachung im elektronischen Projektraum verfügbar.

Die vollständigen Auslobungsunterlagen mit Aufgabenstellung werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.

Es ist der Nachweis der Fachkunde bzgl. Objektplanung gem. § 34 HOAI oder Leistungen gem. Merkblatt Nr. 51 Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020) sowie Landschaftsplanung gem. §39 HOAI pro Bewerbung zwingend zu erbringen. Es bleibt dem jeweiligen Bewerbenden vorbehalten, diese jeweils kombinierte Fachkunde auch durch Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, als größeres Büro mit Mitarbeitern beider Fachrichtungen inkl. beruflicher Zulassung oder als Bieter mit Nachunternehmer nachzuweisen.

Die Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Architekt und Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner und Landschaftsarchitekt muss die geforderten Berufsqualifikationen (siehe Punkt III.2) nachweisen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Im Falle der Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft auszufüllen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter und Ansprechpartner zu benennen (Anlage E1). Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen, Mehrfachbeteiligungen sind nichtzulässig.

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:

A3) Erklärung für die Berweber der Kategorie „junge Büros“,

B1) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit,

B2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen,

B3) Eigenerklärung zur Unterschriftenberechtigung,

B4 – A) Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen,

B4 – B) Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben,

B5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen,

C1) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung.

Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate (Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Nachweise der Versicherung/Berufsgenossenschaft nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.

D1) Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren (Stichtag: 1.1.2011) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV)

D2) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung,

D3) Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren je Leistungsbereich (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A3: Sämtliche Inhaber der Bewerbergemeinschaft müssen 40 Jahre alt oder jünger sein (Stichtag ist der 01.01.1981)

Zu C1: Die Deckungssummen für den Leistungsbereich gem. Merkblatt Nr. 51 Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020) mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden abdecken.

Zu D1) 1) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. 1 Projekt städtebaulicher Masterplan/Rahmenplan gem. Merkblatt Nr. 51 Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 05/2014) im innerstädtischen Kontext mit mind. 4 ha Größe nachzuweisen. (Es genügen wesentliche Teile der Vorentwurfsplanung, z. B. aus einem städtebaulichen/freiraumplanerischen Wettbewerb) ODER

2) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt Planung eines Gebäudes gem. §. 34 HOAI 2021 im innerstädtischen Kontext größer/gleich 10 000 qm BGF nachzuweisen.

(Es genügen wesentliche Teile der Vorentwurfsplanung, z. B. aus einem architektonischen Wettbewerb)

In dem vorgeschalteten, offenen Bewerbungsverfahren sollen insgesamt 30 Büros/Arbeitsgemeinschaften für die Teilnahme an dem Wettbewerb ausgewählt werden. 17 Teilnehmer sollen aus der Kategorie „arriviertes Büros“, acht Teilnehmer aus der Kategorie „junge Büros“ ausgewählt werden und 5 Teilnehmer werden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb gesetzt. Wenn mit den, zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Verfahrensteilnehmer, in einer der beiden Kategorien die genannte Anzahl nicht erreicht wird, behält sich die Ausloberin vor die Verteilung zu verändern.

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert.

Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Architektur/Stadtplanung eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht (Bewerberbogen, Abschnitte D) im Mindestkriterium. Sämtliche formale Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen sind in der Anlage „Bewerbungsbogen“ benannt.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind:

— natürliche Personen, die gemäß den Regelungen des Staates, in dem sie ansässig sind (beschränkt auf die EWR-Mitgliedsstaaten und die Schweiz), am Tage der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in oder Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2001/19/EG gewährleistet ist,

— Landschaftsarchitekt/innen sind nur in Bewerbergemeinschaft mit einem Architekten/einer Architektin bzw. einem Stadtplaner/einer Stadtplanerin teilnahmeberechtigt. Die Federführung der Bewerbergemeinschaft liegt beim Architekten/bei der Architektin oder beim Stadtplaner/bei der Stadtplanerin,

— juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern mindestens ein Gesellschafter/in oder bevollmächtigte/r Vertreter/in und der verantwortliche Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen,

— Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Dieses gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Bewerbergemeinschaften haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch und benennen eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in, der/die für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist.

Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekten/-innen bzw. Stadtplanern/-innen mit Landschaftsarchitekten/-innen ist zwingend erforderlich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 30
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
GMP Architekten von Gerkan Marg und Partner
Barkow Leibinger Gesellschaft von Architekten mbH
Auer Weber Architekten BDA
Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH
Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Qualität des städtebaulichen Konzepts:

Aspekte sind u. a. städtebauliche Grundidee, Maßstäblichkeit der Bebauung, Qualität/Angemessenheit der gewählten Gebäudetypologie(n), Gestaltqualität der Baukörper, Einbindung in den stadträumlichen Kontext, Adressbildung, Unverwechselbarkeit, Sichtbeziehungen, Nutzungskonzept, Erreichen der Barrierefreiheit

— Qualität des freiraumplanerischen Konzepts:

Aspekte sind u. a. freiraumplanerische Grundidee, Maßstäblichkeit der Freiräume, Zonierung der öffentlichen Freiräume, Qualität/Angemessenheit der Aufenthaltsqualitäten, Konzept zur Herstellung der Barrierefreiheit, Freiraumverbindungen/Anschlüsse an den angrenzenden öffentlichen Raum, Verflechtung von Städtebau und Freiraum

— Qualität der Umsetzung der verkehrlichen Rahmenbedingungen:

Aspekte sind u. a. funktionale Ausformung der Erschließung, Einbindung in das bestehende Wegekonzept, Ideen zur Mobilität, Erreichbarkeit der Bahnsteige, Konzept zur Herstellung der Barrierefreiheit, Rad- und Fußverkehr, Konzept für den ruhenden Verkehr (Hol- und Bringverkehre)

— Qualität zum Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand.

Aspekte sind u. a. Umgang mit dem Denkmal aus hochbaulich-städtebaulicher Sicht

— Technische Qualität, Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

Aspekte sind u. a. Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen und der Module, abschnittsweise Umsetzbarkeit; Ausnutzungskennziffern, Erschließungsaufwand.

Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von der Ausloberin in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer) zur Verfügung. Nach Abzug der vorgesehenen Aufwandsentschädigungen ist beabsichtigt die verbliebene Wettbewerbssumme (netto) für folgende Preise sowie Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:

1. Preis [Betrag gelöscht] EUR

2. Preis [Betrag gelöscht] EUR

3. Preis [Betrag gelöscht] EUR

4. Preis [Betrag gelöscht] EUR

Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR

Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise in Aufwandsentschädigungen auszuschütten. Alle Teilnehmer/-innen, die die geforderten Leistungen der 2. Phase vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (netto).

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, FHH
Michael Mathe, Fachamtsleiter, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Hamburg-Mitte, FHH
Heike Brandhorst, DB Station&Service AG
Heiner Hühnerbein, DB Station&Service AG
Prof. Kunibert Wachten, Freier Architekt und Stadtplaner, Dortmund
Prof. Volker Kleinekort, Freier Architekt und Stadtplaner, Düsseldorf
Reiner Nagel, Freier Architekt und Stadtplaner, Potsdam
Prof. Elisabeth Merk, Freie Architektin und Stadtplanerin, Zürich
Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek, Freier Architekt, Stuttgart
Prof. Markus Allmann, Freier Architekt, München
Karin Lossen, Freie Architektin, Hamburg
Günther Vogt, Freier Landschaftsarchitekt, Zürich
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin und Präses, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, FHH
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, FHH
Dr. Anna Joss, Leiterin, Denkmalschutzamt, Behörde für Kultur und Medien, FHH
Dieter Peters, Geschäftsführung, ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Sven Hantel, DB Station&Service AG
Oliver Hasenkamp, DB Station&Service AG
Frank Limprecht, DB Netz AG
N.N., SPD-Fraktion, Hamburgische Bürgerschaft
N.N., GRÜNE-Fraktion, Hamburgische Bürgerschaft
N.N., SPD-Fraktion, Bezirksversammlung Hamburg-Mitte
N.N., CDU-Fraktion, Bezirksversammlung Hamburg-Mitte

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.

Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung

Ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;

3. Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:

— Anlage 1: Bewerberbogen,

— Anlage 2: Verfahrensteil,

— Anlage 2: Kurzfassung der Auslobung,

— Anlage 3: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.

Weitere, erst für die Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.

4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden.

5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von in Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfallberufen hat.

6. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 30 Verfahrensteilnehmern nachträglich (bis spätestens 7 Kalendertage nach Versand der Auslobungsunterlagen) als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags ab sehen.

7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentliche wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GDZU1

Auszüge aus dem Verfahrensteil:

8. Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Planungsaufgabe. Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts nur den/die mit dem ersten Preis ausgezeichnete/n Teilnehmer/-in zu Verhandlungen über die Realisierung aufzufordern. Sofern der/die Preisträger/-in sich mit einem anderen Architekturbüro zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen geschlossen hat/haben, behält sich die Ausloberin das Recht vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auch mehreren Architekturbüros in Form einer Arbeitsgemeinschaft zu erteilen. Im Übrigen bleibt § 8 Abs. 2 RPW 2013 unberührt. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).

Die Auslober verpflichten sich, sofern sie in einem nachgelagerten Vergabeverfahren die Vergabestelle sind, die Verfasser der im Rahmen des städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerbs mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit aktiv zur Teilnahme an den Vergabeverfahren für die Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen aufzufordern. Sofern für diese Objektplanungen Planungswettbewerbe durchgeführt werden sollen, werden die Verfasser – sofern dies vergaberechtlich zulässig ist – für die Teilnahme am Planungswettbewerb gesetzt.

9. Bindende Vorgaben

Auf „bindende Vorgaben“, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung der Rückfragen. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.

10. Voraussichtliche Termine

Veröffentlichung EU-Bekanntmachung 29.1.2021

Preisrichtervorbesprechung 26.2.2021

Versand der Auslobung KW 14

Rückfragenkolloquium 1. Phase 20.4.2021, 16-19 Uhr

Abgabe Pläne/Modelle 1. Phase KW 24/25

1 Tag vor Preisgericht: Öffentliche Ausstellung (unter Vorbehalt)

Preisgericht 1. Phase 5.8.2021

PreisrichtervorbesprechungRückfragenkolloquium 2. Phase 26.8.2021, 14.30-17.30 Uhr

Abgabe Pläne/Modelle 2. Phase KW 42/43

1 Tag vor Preisgericht: Öffentliche Ausstellung

Preisgericht 2. Phase 6.12.2021

Anschließende Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GDZU1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB verwiesen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/01/2021