Tiefengeothermie Wilhelmsburg, Bohrrisikoversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: VV 04/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburgwasser.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburgwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefengeothermie Wilhelmsburg, Bohrrisikoversicherung
Bohrrisikoversicherung inklusive Lost in Hole Versicherung für die Errichtung der Tiefengeothermie Wilhelmsburg.
Hamburg
Hintergrund:
Die Geothermie Wilhelmsburg GmbH (GTW) plant die Errichtung einer Bohrungsdublette zur Gewinnung von Erdwärme aus wasserführenden Rhät-Sandsteinen in einer Tiefe von rd. 3 600 m auf einem Grundstück der Hamburg Port Authority (HPA) an der Alten Schleuse/Schlengendeich in 21107 Hamburg (Wilhelmsburg). Ziel ist die Bereitstellung von Wärme durch die GTW in einem durch Hamburg Energie betriebenen Wärmeverbundnetz Hamburg-Wilhelmsburg.
Das Projekt wird als Bestandteil der Gesamtprojekts IW3 "Integrierte Wärmewende Wilhelmsburg" als eines der Reallabore der Energiewende vom BMWi (Projektträger Jülich), Teilprojekt "IWu: Geothermische Nutzung des urbanen Untergrunds" gefördert. Die Förderung erfolgt über Umweltbeihilfen (IWU-UWB) und im Rahmen eines FuE-Projekts (IWU-FuE). Die Projektbegleitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PTJ).
Zentraler Bestandteil des Teilvorhabens "IWu: Geothermische Nutzung des urbanen Untergrunds" ist der Bau und Betrieb einer Geothermie-Anlage. Mit dieser soll zukünftig aus einer Thermalwasser-Lagerstätte in rund 3 600 Metern Tiefe geothermische Energie gewonnen und in das Nahwärmenetz eingespeist werden.
Durch das Geothermieprojekt Wilhelmsburg sollen mehrere 10er Meter mächtige Sandsteinserien des oberen Räth (oberer Keuper) in Teufen zwischen 3 380-3 580 m erschlossen und genutzt werden. Das Reservoir wird über eine Dublettenbohrung erschlossen, die aus einer abgelenkten Förderbohrung und einer vertikalen Infiltrationsbohrung besteht. Als erstes wird die Vertikalbohrung niedergebracht. Nach einem Fündigkeitstest wird die zweite, abgelenkte Bohrung abgeteuft. Die Ansatzpunkte der Bohrungen werden an der Oberfläche etwa 10 m und die Landepunkte in der Reservoirtiefe etwa 1 200 m voneinander entfernt liegen.
Wissenschaftliche Begleitung
Im Rahmen des FuE-Projekts ist es beabsichtigt, die Bohrungen wissenschaftlich zu begleiten.
Die Bohrung wird bergrechtlich in alleiniger Verantwortung der GTW niedergebracht.
Zeitplan
Die Bohrarbeiten sollen spätestens im 2./3. Quartal 2021 beginnen und in 2022 beendet sein.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Bohrrisikoversicherung inkl. einer Lost in Hole Versicherung.
Sollte es im Projektablauf zu unerwarteten Verzögerungen kommen, verlängert sich die Laufzeit der Versicherungspolice entsprechend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherung gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
Der Nachweis hierüber ist per Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bieter müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bieter, die sich um eine Vertragsführung bewerben, müssen in der Lage sein, mindestens eine Führungsquote von 25 % zu zeichnen. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bieter, die sich als Führungsversicherer bewerben, müssen per Eigenerklärung den Nachweis erbringen, dass sie über technisch ausgebildetes Personal aus dem Bereich der Öl-, Gas- und/oder Tiefengeothermie oder verwandter Branche (z. B. Geologen oder/und Bohringenieur oder/und Tiefbauingenieur o.ä.) verfügen, die für dieses Projekt zur Verfügung stehen.
Auf Anforderung des Auftraggebers ist zumindest 1 Person namentlich zu benennen.
Entfällt
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherung gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Es sind nur elektronisch über das Bietercockpit von Hamburg Wasser eingereichte Teilnahmeanträge zugelassen.
Die NW Assekuranz ist als Versicherungsmakler vom Auftraggeber mandatiert.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Bewerbern durchgeführt. Nach Einreichnung der Angebote wird die Verhandlung mit den Bietern aufgenommen, die eine Zeichnung als Allein- oder Führungsversicherer anstreben.
Hiernach erfolgen die Verhandlungen mit den Bietern, die eine Beteiligung anbieten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.hamburg.de