U2 Viaduktsanierung – Planung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0670-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

U2 Viaduktsanierung – Planung

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0670-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

U2 Viaduktsanierung – Planung

U2 Viaduktsanierung von Nollendorfplatz bis Mendelssohn-Bartholdy-Park

Objektplanung Lph. 1-4 (Lph. 5-6 optional), Verkehrsplanung und Tragwerksplanung Lph. 2-3 (Lph. 4-6 optional).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Berliner Stadtbezirk Tempelhof-Schöneberg planen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die grundhafte Instandsetzung von Hochbahnviadukten der U-Bahnlinie U2. 1902 als Teil der „Stammstrecke“ eröffnet, verlaufen die Streckenabschnitte mit einer Gesamt-länge von ca. 366 m entlang der Bülowstraße vom Kreuzungsbereich Bülowstraße/Potsdamer Straße bis in den Zugangsbereich des „Park am Gleisdreieck“. Der sich dazwischen befindende U-Bahnhof Bülowstraße ist nicht Teil der Instandsetzungsmaßnahmen. Im Zusammenhang mit den Instandsetzungsmaßnahmen der Fachwerk-Stahlkonstruktionen findet ein notwendiger Austausch des Gleisoberbaus statt. Nach der Inbetriebnahme der Streckenabschnitte im Jahr 1902, wurden diese 1993 im Zuge der „Durchbindung“ nach der deutschen Wiedervereinigung letztmalig grundhaft instandgesetzt. Der Auftrag wird in 2 Auftragsstufen abgerufen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die zweite nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option.

Auftragsstufe 1:

— Ingenieurleistungen Objektplanung gem. § 43 HOAI, Lph. 1 bis 4 inkl. Besondere Leistungen,

— Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Lph. 2 bis 3 inkl. Besondere Leistungen Option.

Auftragsstufe 2:

— Ingenieurleistungen Objektplanung gem. § 43 HOAI, Lph. 5 bis 6 inkl. Besondere Leistungen,

— Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Lph. 4 bis 6 inkl. Besondere Leistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option Auftragsstufe 2:

— Ingenieurleistungen Objektplanung gem. § 43 HOAI, Lph. 5 bis 6 inkl. Besondere Leistungen,

— Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Lph. 4 bis 6 inkl. Besondere Leistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/01/2021