Sanierung und Umbau für Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule, Schwenckestraße 91, SBH VOB VI 016-21 – hier: Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB VI 016-21
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau für Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule, Schwenckestraße 91, SBH VOB VI 016-21 – hier: Baustelleneinrichtung
Siehe II.2.4).
Hamburg
Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Bauzeitverlängerung ist es bis auf weiteres notwendig, die Baustelleneinrichtung weiterhin vorzuhalten. Dies umfasst zudem bspw. die zusätzliche, tägliche Reinigung des Sanitärcontainers und Handwaschbecken auf der Baustelle aufgrund der erhöhten Hygiene-Anforderungen durch das Corona-19-Virus.
Voraussichtlicher Ausführungstermin: schnellstmöglich nach Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Ausschreibung SBH VOB OV 070-19 IE ist die Leistung Baustelleneinrichtung für das Bauvorhaben „Sanierung und Umbau für die Schulneugründung Wolfgang-Borchert-Schule“ EU-weit im Offenen Verfahren ausgeschrieben worden. Für das Gewerk Baustelleneinrichtung ist das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt worden.
Durch massive Probleme in der Bausubstanz des Schulgebäudes kam es zu Verzögerungen im Bauablauf. Infolgedessen musste die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung wie Unterkunft- und Sanitärcontainer sowie die Sicherung und Versorgung der Baustelle länger als anfangs vorgesehen verlängert werden.
Mit dieser weiteren Bauleistung soll der bereits beauftragte Unternehmer zusätzlich – und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens – beauftragt werden.
Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da
1. sich der Preis um unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,
2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,
3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.
Hierzu im Einzelnen:
1. Die ergänzende Beauftragung mit o. g. Leistungen wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 44 %, bezogen auf den ursprünglichen Hauptauftragswertes, geschätzt.
2. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf ist die Baustelleneinrichtung länger vorzuhalten als zum Zeitpunkt der Beauftragung abzusehen war.
3. Da die Maßnahmen unverzüglich umzusetzen sind und auch weiterhin umzusetzen sein werden, ist ein Wechsel des Arbeitnehmers aus zeitlichen Gründen nicht möglich da eine erneute Ausschreibung zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
4. die Beauftragung einer neuen Firma würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme führen und damit zu übermäßigen Mehrkosten für den AG, die über den Wert dieser Zusatzleistungen weit hinausgehen würden.