08_Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38793
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
08_Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Bahnhof, Bf, Bahnsteig, Bahnsteige, Aufzugunterfahrt, Pleinfeld
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91785 Pleinfeld
Bahnhof, Bf, Bahnsteig, Bahnsteige, Aufzugunterfahrt, Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
NT08: Sanierung Personenunterführung
Kurz nach Beginn der Maßnahme wurde am Bestandsbauwerk Personenunterführung der Eintritt von Feuchtigkeit festgestellt, welche nach Abbruch des Wand- sowie Bodenbelags besser ersichtlich wurden. Gemäß Einschätzung der Anlagenverantwortung drückt das anstehende Grundwasser durch die Bauwerksfugen der PU. Aufgrund der Feuchtigkeitseintritte, kann ein qualitativer Aufbau von Wand- und Bodenbelag sowie Folgebauten nur schwer gewährleistet werden. Ebenso ist für den Neubau der Verkehrsanlage eine alt bestehende Feuchtigkeitsentwicklung als sehr nachteilig anzusehen. Daraufhin wurde auf Basis eines abgestimmten Sanierungskonzepts ein Nachtragsangebot zur Sanierung bzw. Verpressung der Undichtigkeiten erstellt. Jene Leistungen sind nicht im HV-LV enthalten
Der AN Bau besitzt tiefe Kentnisse bzgl. des zu sanierenden Bauwerks und hat die Baustelle bereits eingerichtet. Des Weiteren ist der AN Bau als Fachfirma für Sanierungsmethoden gemäß der SIVV-Verordnung gelistet und demnach qualifiziert. Die Wahl eines anderen AN hätte zu Bauverzögerungen und Stillstandzeiten geführt. Die Wahl des AN Bau ist demnach als wirtschaftlich einzustufen.