06_Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38793
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
06_Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Bahnhof, Bf, Bahnsteig, Bahnsteige, Aufzugunterfahrt, Pleinfeld
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,
— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91785 Pleinfeld
Bahnhof, Bf, Bahnsteig, Bahnsteige, Aufzugunterfahrt, Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
NT06: Putzarbeiten Personenunterführung
In Abstimmung mit dem Betreiber wurde entschieden, auf das vertraglich vereinbarte Fliesen der Wandflächen im Treppenbereich und in den Zugängen zu Treppe & Aufzügen in der Personenunterführung zu verzichten. Anstatt des Fliesenbelags wurde ein verputzter Wandbelag gewählt, der nicht nur an den Treppenwangen zum Einsatz kommt, sondern zusätzlich auch auf den Wandflächen der Personenunterführung. Der Umbaubereich der Personenunterführung wurde in Abstimmung mit dem Teileigentürmer Markt Pleinfeld (Bodenbelag, Beleuchtung) festgelegt und soll im Zuge der Maßnahme umgesetzt werden. Ein Verzicht auf das Verputzen der Wandflächen hätte visuelle und qualitative Beeinträchtigungen zur Folge.
Der AN Bau ist bereits mit sämtlichen Bauleistungen (Rück-, Um- & Neubau) in und an der Personenunterführung inkl. dem Neubau der Treppenaufgänge beauftragt und besitzt tiefgehende Planungsgrundlagen und ein tiefes Wissen bzgl. des Bauwerks. Der Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Zusatzkosten für Einarbeitung, Abstimmung, Baustelleneinrichtung und Koordination zwischen Fa. Kassecker und einem AN führen.