04_Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38793
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
04_Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Bahnhof, Bf, Bahnsteig, Bahnsteige, Aufzugunterfahrt, Pleinfeld
91785 Pleinfeld
Rückbau:
— Erdbau: 1 600 m3,
— Beton: 200 m3,
— Bahnsteigkante: 1 250 m,— Belag: 3 000 m2.
Neubau:
— Erdbau: 1 900 m3,
— Bahnsteigkante: 850 m,
— Belag: 4 000 m2,
— Beton: 300 m3,
— Bohrpfähle: 1 500 m,
— Bewehrung: 300 t,
— Bahnsteigdach: 875 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau Bf Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91785 Pleinfeld
Bahnhof, Bf, Bahnsteig, Bahnsteige, Aufzugunterfahrt, Pleinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
NT04: Erneuerung Beleuchtung in der Unterführung
Die städtische Beleuchtungsanlage in der Personenunterführung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen bzgl. Gleichmäßigkeit. Zur Inbetriebnahme der Bahnsteigzugänge müssen die Beleuchtungsanlagen den aktuell gültigen Richtlinien bzgl. Helligkeit & Gleichmäßigkeit entsprechen. Aus diesem Grund wurde der Markt Pleinfeld aufgefordert die Beleuchtungsanlagen der Personenunterführung zu erneuern. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 09.07.2020 soll die Beleuchtung im Zuge der Maßnahme „barrierefreier Ausbau“ erfolgen. Die Kosten für die Beleuchtungsplanung sowie Material, Montage der neuen Beleuchtung trägt der Markt Pleinfeld
Der AN Bau ist bereits mit der Beleuchtung des gesamten Bahnhofsgeländes inkl. sämtlicher Zugänge zur PU beauftragt und besitzt tiefgehende Planungsgrundlagen und ein tiefes Wissen bzgl. der vorhanden und künftigen elektrotechnischen Anlagen. Ein Wechsel des AN hätte Zusatzkosten für Baustelleneinrichtung, erhöhten Koordinations & Montageaufwand zur Folge. Zusätzlich erhöhter Aufwand für Planung, Bauüberwachung, Sicherung & Abnahmen der 50 Hz Anlagen.