Abfall- und Wertstoffbehälter (AWB) 2021 ff.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Abfall- und Wertstoffbehälter (AWB) 2021 ff.
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von fahrbaren Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus thermoplastischem Kunststoff gemäß DIN EN 840:1- 6 und AWB-Ersatzteilen.
60 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 60 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 2 100 St./Jahr) nach DIN EN 840-1 60 A 40 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis
120 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 120 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 8.400 Stck/Jahr) nach DIN EN 840-1 120 A 48 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis
240 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 240 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 26 000 St./Jahr) nach DIN EN 840-1 240 A 96 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
660 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 660 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 2 000 St./Jahr) nach DIN EN 840-2 660 A O 264 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
1.100 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 1 100 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 6 000 St./Jahr) nach DIN EN 840-2 1100 A O 440 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
— Nachweis (über entsprechenden Beleg) zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen mit entsprechendem Deckungsumfang,
— Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Teil A, Anlage A2).
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und -inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3),
— Nachweis des praktizierten Qualitätsmanagements (z. B. ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff, 14001 ff bzw. gleichwertige Bescheinigungen),
— Angabe der Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Teil A, Anlage A2),
— Darstellung der Produktionskapazitäten/ Produktionszahlen der letzten 3 Jahre (Teil A, Anlage A2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01/2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.